Die Befreiung von einem Geldwäscheverdacht

BGH liest den Banken die Leviten
19.06.202045 Mal gelesen
Bei dem § 261 StGB, „Geldwäsche“, handelt es sich um einen Straftatbestand, der in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe...

Bei dem § 261 StGB, "Geldwäsche", handelt es sich um einen Straftatbestand, der in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Sinn und Zweck dieser Norm ist es, das Einschleusen von Vermögensgegenständen aus organisierter Kriminalität und verwandten Kriminalitätsformen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zum Zwecke der Tarnung zu unterbinden.

Was soll man jedoch tun, wenn man selbst Opfer solch eines ungerechtfertigten Vorwurfs wird?

Im Todesfall der nahen Verwandtschaft kommt es oft dazu, dass Menschen größere Geldsummen vererbt bekommen. Diese wollen sie dann innerhalb kurzer Zeit mehrere Male jeweils bar einzahlen, was sie vorher nie gemacht haben. Oftmals kommt es dadurch zu einer Geldwäscheverdachtsanzeige der Bank. Die Staatsanwaltschaft, bei der sich die Bank meldet, nimmt dann die Ermittlungen auf. Es kann beispielsweise zu einer Hausdurchsuchungkommen, bei der die Auswertung persönlichen Eigentums, wie zum Beispiel handschriftlicher Notizen oder des Mobiltelefons, erfolgt. Somit gelingt es der Staatsanwaltschaft häufig, ausreichend Beweise für eine Anklage zu sammelt. Den Betroffenen wird häufig vorgeworfen, illegalen Tätigkeiten wie Korruption, Bestechung, Raub, Erpressung, Drogenhandel, Waffenhandel oder Steuerhinterziehung ausgeführt zu haben.

Falls Sie sich in einer ähnlichen Situation wiederfinden und sich fragen, wie Sie nun weiter vorgehen sollen und was für Möglichkeiten Ihnen ihr zur Verfügung stehen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann mit seiner jahrelangen Expertise imWirtschaftsstrafrecht für eine Beratung und auch die Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.