Kapitalstrafrecht

Kapitalstrafrecht

Unter dem Begriff des Kapitalstrafrechts werden alle vorsätzlich begangenen Tötungsdelikte verstanden. Bei Mord droht ausnahmslos lebenslange Freiheitsstrafe. Durch das Gericht kann diese Strafe durch die Annahme der sogenannten Schwere der Schuld und die zunehmend häufiger erfolgende Anordnung der Sicherungsverwahrung noch verschärft werden. Bei Tötungsdelikten ist die Persönlichkeit des Täters und die Vorgeschichte, die möglicherweise zu der Tat geführt hat, von entscheidender Bedeutung. Diese Fragestellungen können nicht nur für mögliche Strafmilderungsgründe evident sein, sondern sind auch bei der Frage, ob der Beschuldigte die notwendige strafrechtliche Verantwortlichkeit besitzt, heranzuziehen. 

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