Die Vorteile des Strafbefehls

Ein Strafbefehl hat Vorteile - Justizia
21.04.20102603 Mal gelesen
Niemand wird gerne bestraft, deshalb ist ein Strafbefehl sicherlich nichts Erfreuliches. auf der anderen Seite bringt ein Strafbefehl durchaus auch Vorteile mit sich - lesen Sie, welche:

Auf den ersten Blick mag man dem Strafbefehl sicherlich wenig Positives abgewinnen - wer wird schon gerne bestraft? Doch bei genauerer Betrachtung birgt das Strafbefehlsverfahren einige Besonderheiten, die sich für den beschuldigten Mandanten als durchaus vorteilhaft darstellen können, und zwar insbesondere dann, wenn man das Strafbefehlsverfahren mit dem "normalen" Strafverfahren vergleicht.

Schnelle Erledigung des Verfahrens. Viele Mandanten empfinden das laufende Strafverfahren als enorme Belastung. Die Unklarheit, wie das Verfahren ausgehen wird und die drohende Strafe schweben wie ein Damoklesschwert über dem Betroffenen und können so manche schlaflose Nacht bereiten. Gerade dann, wenn der Beschuldigte weiß, dass er etwas falsch gemacht hat und dafür bestraft werden wird, ist häufig die zügige Erledigung des Verfahrens gewünscht. Hier ist die Verfahrensbeendigung durch einen Strafbefehl oftmals das Mittel der Wahl. Zwar hat der Beschuldigte grundsätzlich keinen Anspruch auf den Erlass eines Strafbefehls, ein engagierter Strafverteidiger kann aber auf den Erlass hinwirken. Das gilt insbesondere dann, wenn er zu Beginn des Ermittlungsverfahrens beauftragt wird, dann nämlich können wichtige Weichen des Verfahrens gestellt werden. Schon wegen der chronischen Überlastung der Strafjustiz ist die Staatsanwaltschaft häufig bereit, auf entsprechende Vorschläge der Verteidigung einzugehen.

Keine öffentliche Hauptverhandlung. Sich als Angeklagter vor Gericht verantworten zu müssen, ist eine Erfahrung, auf die wohl die meisten gut und gerne verzichten können. Einer der wichtigsten Vorteile des Strafbefehlsverfahrens ist es, dass keine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet, wenn der Strafbefehl akzeptiert wird. Deshalb bietet sich das Strafbefehlsverfahren gerade dann an, wenn Ermittlungsverfahren möglichst "leise" beendet werden sollen, sei es, weil eine Presseöffentlichkeit droht, sei es, weil die erhobenen Vorwürfe eine erhebliche Stigmatisierung des Beschuldigten mit sich bringen.

Oberflächliche Ermittlungen. Weil das Strafbefehlsverfahren in der Regel zügig abgeschlossen wird und weil ausschließlich nach Aktenlage entschieden wird, sind die durchgeführten Ermittlungen oftmals oberflächlich. Das kann sich für den Beschuldigten immer dann als Vorteil darstellen, wenn neben den bekannten Vorwürfen noch weitere Vorwürfe im Verborgenen liegen. Wird nun gegenüber den Strafverfolgungsbehörden signalisiert, dass man bereit sei, einen Strafbefehl zu akzeptieren, so kann dies eine zügige Beendigung des Verfahrens nach sich ziehen - mit der Folge, dass Teile der Tat oder weitere Taten verborgen bleiben. Oftmals können diese dann auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verfolgt werden.

Geringere Kosten. Da im Strafverfahren der Verurteilte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, spielt auch der Aspekt der geringeren Kosten des Strafbefehlsverfahrens eine Rolle.

Fazit: Nicht jedes Strafverfahren kann durch einen Strafbefehl beendet werden. Ist das Verfahren aber grundsätzlich geeignet, dann sollten Strafverteidiger und Mandant gemeinsam überlegen, ob es im konkreten Fall sinnvoll ist, die Verteidigungsstrategie auf den Erlass eines Strafbefehls auszurichten. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht, er wird Ihnen erläutern, ob Ihr Fall für eine zügige, kostengünstige und "leise" Beendigung infrage kommt.

Weitere Informationen zum Thema "Strafbefehl und Strafbefehlsverfahren" finden Sie im Internet unter https://strafbefehl-info.de.

Albrecht Popken LL. M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Berlin
www.strafverteidiger-berlin.info