Deutsche Post AG
PostUmwG
PostPersRG
BAPostG
1. Das Unternehmen
Die Deutsche Post AG ist ein ehemaliges Unternehmen der Deutschen Bundespost, das durch das Postumwandlungsgesetz vom 14.09.1994 in die Deutsche Post AG umgewandelt wurde.
Die Regulierung des Postwesens ist jedoch nach wie vor Aufgabe des Bundes, wahrgenommen wird sie von der Bundesnetzagentur. Ziel der Regulierung ist es u.a. ein flächendeckendes und preisgünstiges Angebot von Dienstleistungen des Postwesens sicherzustellen und soziale Belange zu berücksichtigen.
2. Beamte als Beschäftigte der Deutschen Post AG
Im Zuge der Umwandlung der Deutschen Post wurde die Post AG zur Übernahme der Beamten verpflichtet. Siehe insofern den Beitrag "Beamte - Postnachfolgeunternehmen".
Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
BGH 03.03.2005 - I ZR 273/02 (Haftungsgrenze bei Verlust eines Wertpakets)
Gramlich: Das Postrecht in den Jahren 2011/2012; Netzwirtschaft und Recht - N&R 2012, 271
Lender/Weber/Lehner: Postpersonalrechtsgesetz; Kommentar; 2. Auflage 2014