Berufung und Revision in Strafsachen

Berufung und Revision in Strafsachen

Das Urteil im Rahmen eines Strafverfahrens kann weitgehende Konsequenzen für den Betroffenen haben, unter anderem lange Freiheitsstrafen. Nicht zuletzt kann es vorkommen, dass aufgrund der gegeben Beweislage Unschuldige verurteilt werden oder das Urteil in einem fehlerhaften Verfahren ergangen ist. Dagegen kann der Verurteilte vorgehen. Die Berufung  ist eines der möglichen Rechtsmittel gegen Urteile eines Amtsgerichts. Die Berufung muss innerhalb von 1 Woche nach (mündlicher) Verkündung des Urteils schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden, welches das Urteil erlassen hat. Die Revision ist Ihre letzte Chance, ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen. Die Revision ist Ihre letzte Chance, ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen.

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