Opferhilfe und Opferausgleich

Opferhilfe und Opferausgleich

Unter dem Begriff Opferausgleich versteht sich fachsprachlich der sogenannte „Täter-Opfer-Ausgleich“. Hierrunter versteht sich die Möglichkeit zur Zusammenwirkung von Täter und Opfer, um einen Konflikt außergerichtlich beizulegen oder zumindest durch das Bemühen des Täters für diesen eine Strafmilderung im Prozess zu erlangen. Mit einem Täter-Opfer-Ausgleich soll der durch die Straftat gestörte soziale Frieden zwischen Täter und Geschädigtem wiederhergestellt werden. Daneben wird dem Opfer, je nach Bedarf, Hilfe zur Bewältigung der Erlebnisse durch therapeutische Maßnahmen oder Gruppensitzungen angeboten.

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