Betäubungsmittelstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht

Im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden alle Stoffe oder Zubereitungenaufgelistet, die unter den Begriff der Betäubungsmittel fallen. Betäubungsmittel werden überwiegend dazu eingesetzt bestimmte Krankheiten oder Schmerzen zu therapieren. Dabei wird der Anbau, die Herstellung, der Handel, die Einfuhr und Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringung und der Erwerb, wofür eine Erlaubnis nach § 3 BtMG notwendig ist, im BtMG geregelt und die Einhaltung strengstens kontrolliert. Verstöße gegen das BtMG haben grundsätzlich strafrechtliche Konsequenzen. Wurde der Betroffene damit in Verbindung gebracht, kann dies zudem aber auch weitere Konsequenzen mit sich ziehen, wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer gewerblichen Genehmigung.

Fachartikel zum Thema: Betäubungsmittelstrafrecht