Unfallflucht: Beschuldigter wurde vom Vorwurf der Fahrerflucht freigesprochen

Unfallflucht: unschuldig schuldig
23.12.20092097 Mal gelesen
Kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei Wegrollen des Pkws.

Als die Polizei an der Wohnungstür des Mandanten klingelt, ahnt dieser noch nichts Böses - doch was ihm dann vorgeworfen wird, schockt den Mandanten geradezu! "Ja, mir wurde vorgeworfen, ein anderes Fahrzeug beschädigt zu haben und dann Fahrerflucht begangen zu haben." Der Mandant wies jede Schuld von sich. Es folgte dann ein Ermittlungsverfahren und die Amtsanwaltschaft Berlin erhob gegen den Mandanten Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das Gericht sprach den Mandanten rechtskräftig vom jeder Schuld frei. In der Hauptverhandlung zerbröselte der Tatvorwurf wie Lauf im Spätherbst.

In den Urteilsgründen heißt es: "Die Amtsanwaltschaft hat dem 47jährigen Angeklagten zur Last gelegt, am 17.8.2008 den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen . auf der Tankstellenzufahrt . geparkt zu haben, ohne diesen gegen Wegrollen zu sichern. Das Fahrzeug sei sodann quer über die Straße gerollt und gegen den am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkw des Zeugen H. gestoßen und habe einen Fremdschaden von ca. 1.200,00 EUR verursacht. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt habe, habe er sich vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen ermöglicht zu haben (Vergehen gemäß §142 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass der Angeklagte das Fahrzeug ungesichert auf dem Tankstellengelände parkte und sich in das Kassengebäude begab. Das Fahrzeug rollte sodann quer über die Straße und beschädigte den Pkw des Zeugen H (Kratzer an der hinteren Stoßstange). Durch den Anstoß wurde das geschädigte Fahrzeug jedoch ca. 1 Meter nach vorne geschoben. Diesen Zustand fand der Angeklagte vor als er kurze Zeit später das Gebäude der Tankstelle verließ, in seinem Pkw stieg und davonfuhr. Die Beweisaufnahme hat somit nicht den Beweis erbracht, dass der Angeklagte während des Unfalls am Unfallort war und den Unfall sicher bemerkt hat. Er war daher aus tatsächlichen und aus rechtlichen Gründen freizusprechen."   Einem ähnlich gelagerten Fall liegt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06 - zugrunde. Jedes Jahr sehen sich viele unschuldige Bürgerinnen und Bürger dem Vorwurf der Unfallflucht ungerechtfertigt ausgesetzt.   Alles in allem sollte möglichst frühzeitig anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden. Hierfür ist zunächst auch die Rechtsschutzversicherung einstandspflichtig.

Der Versicherungsschutz entfällt jeder mit der rechtskräftigen Verurteilung des Beschuldigten. Für den Fall der Einstellung des Verfahrens bleibt die Rechtsschutzversicherung jedoch erfreulicherweise verpflichtet, die notwendigen Auslagen und die Rechtsanwaltsvergütung sowie etwaige Sachverständigengebühren zu tragen.  

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Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030-8860303. ? Kontaktieren Sie uns über www.ra-samimi.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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