Strafbefehl bekommen - was tun?

Strafrecht
08.11.2010845 Mal gelesen

Der Strafbefehl dient dazu, Fälle leichter Kriminalität in einem schriftlichen Verfahren abzuhandeln. Die Besonderheit liegt darin, dass es keine mündliche Hauptverhandlung gibt und der Beschuldigte kann rechtskräftig ohne Verhandlung verurteilt werden. Gegen Jugendliche kann ein Strafbefehl übrigens nicht ergehen.
Das Strafbefehlsverfahren hat den Vorteil, dass dem Angeklagten die Situation einer öffentlichen Verhandlung erspart bleiben kann.

Das ­Strafbehlsverfahren kann nur bei Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen. Vergehen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Typische Anwendungsfälle sind z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigungen, Diebstahl, Beleidigungetc.

Der Erlass eines Strafbefehls wird von der Staatsanwaltschaft bei dem Strafrichter des zuständigen Amtsgerichts. Der Richter kann, wenn keine Bedenken bestehen, den beantragten Strafbefehl erlassen.
Sofern er der Meinung ist, dass der Angeklagte der Tat nicht hinreichend verdächtig ist, kann er den Erlass des Strafbefehls ablehnen.

Wenn der Richter nicht ohne eine Hauptverhandlung entscheiden will, beraumt er einen Termin für eine mündliche Verhandlung an. Dies wird er auch dann tun, wenn er von der rechtlichen Beurteilung der Tat im Antrag der Staatsanwaltschaft abweichen will oder wenn er eine andere Strafe verhängen will.

Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann der Angeschuldigte innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen.  Dies führt dazu, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet. Dabei besteht die Gefahr, dass eine höhere Strafe verhängt wird. Der entscheidende Richter ist an den Strafbefehl nicht gebunden.  Der Einspruch kann bis zur Verkündung des Urteils zurückgenommen werden. Sofern die Hauptverhandlung bereits begonnen hat, muss die Staatsanwaltschaft der Rücknahme zustimmen.


Der Einspruch kann auch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werden. In diesem Fall kann das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten im Beschlusswege entscheiden. Dies bedeutet, dass keine mündliche Verhandlung stattfinden muss, wenn nur die Höhe des Strafe angegriffen wird.

Dieser Artikel stellt nur einen kurzen Abriss über das Strafbefehlsverfahren dar. Eine umfangreiche Darstellung würde den Rahmen sprengen. Generell empfiehlt es sich, einen Strafbefehl durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

 

Ihre

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

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