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Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) 
Landesrecht Hessen
Titel: Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) 
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: HPVG
Gliederungs-Nr.: 326-38
gilt ab: 06.04.2023
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2023 S. 183 vom 05.04.2023

Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) 2)

Vom 28. März 2023 (GVBl. S. 183) (1)

Geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Juni 2023 (GVBl. S. 456)

INHALTSÜBERSICHT§§
  
ERSTER TEIL 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Regelungen1
Grundsätze der Zusammenarbeit2
Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen3
Beschäftigte, Gruppen4
Dienststellen5
Vertretung der Dienststelle6
Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, Unfallfürsorge7
Schweigepflicht8
  
ZWEITER TEIL 
Der Personalrat 
  
Erster Abschnitt 
Wahl und Zusammensetzung 
  
Bildung von Personalräten9
Wahlberechtigung10
Wählbarkeit11
Zahl der Personalratsmitglieder12
Vertretung nach Gruppen und Geschlechtern13
Abweichende Gruppeneinteilung14
Wahlgrundsätze15
Wahlvorstand16
Aufgaben des Wahlvorstands17
Freiheit der Wahl, Kosten18
Anfechtung der Wahl19
  
Zweiter Abschnitt 
Amtszeit 
  
Regelmäßiger Wahlzeitraum, Amtszeit20
Vorzeitige Neuwahl21
Folgen von Umstrukturierungen22
Ausschluss eines Mitglieds, Auflösung des Personalrats23
Erlöschen der Mitgliedschaft24
Ruhen der Mitgliedschaft25
Eintritt von Ersatzmitgliedern26
  
Dritter Abschnitt 
Geschäftsführung 
  
Vorsitz27
Anberaumung der Sitzungen28
Durchführung der Sitzungen, Teilnahmeberechtigte29
Beschlussfassung30
Aussetzen von Beschlüssen31
Protokoll32
Geschäftsordnung33
Sprechstunden, Mitteilungen an die Beschäftigten34
Kosten35
Verbot der Beitragserhebung36
  
Vierter Abschnitt 
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder 
  
Ehrenamtlichkeit, Versäumnis von Arbeitszeit37
Freistellung38
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen39
Schutz vor Kündigung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung40
Besonderer Schutz der Auszubildenden41
  
Fünfter Abschnitt 
Datenschutz 
  
Grundsätze42
  
DRITTER TEIL 
Die Personalversammlung 
  
Allgemeines43
Einberufung der Personalversammlung44
Durchführung der Personalversammlung, Teilnahmeberechtigte45
Angelegenheiten der Personalversammlung46
  
VIERTER TEIL 
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat 
  
Erster Abschnitt 
Stufenvertretungen 
  
Bildung von Stufenvertretungen47
Wahl und Zusammensetzung48
Amtszeit, Geschäftsführung, Rechtsstellung, Datenschutz49
  
Zweiter Abschnitt 
Gesamtpersonalrat 
  
Bildung eines Gesamtpersonalrats50
Anzuwendende Vorschriften51
  
FÜNFTER TEIL 
Jugend- und Auszubildendenvertretung 
  
Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen52
Wahlberechtigung und Wählbarkeit53
Größe und Zusammensetzung54
Wahl, Amtszeit, Vorsitz55
Aufgaben56
Anzuwendende Vorschriften57
Jugend- und Auszubildendenversammlung58
Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung und Gesamtjugend- und -auszubildendenvertretung59
  
SECHSTER TEIL 
Beteiligung des Personalrats 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
  
Allgemeine Aufgaben60
Informations- und Teilnahmerechte61
Monatsgespräch62
Zuständige Personalvertretung63
Durchführung der Entscheidungen, vorläufige Regelungen64
Dienstvereinbarungen65
  
Zweiter Abschnitt 
Beteiligungsverfahren 
  
Erster Titel 
Verfahren bei Mitbestimmung 
  
Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat66
Initiativrecht des Personalrats67
Stufenverfahren68
Bildung der Einigungsstelle69
Verfahren der Einigungsstelle70
Umfang der Bindungswirkung und Durchführung der Beschlüsse der Einigungsstelle71
  
Zweiter Titel 
Verfahren bei Mitwirkung und Anhörung 
  
Mitwirkung72
Anhörung73
  
Dritter Abschnitt 
Beteiligung in sozialen Angelegenheiten 
  
Beteiligungspflichtige Maßnahmen74
  
Vierter Abschnitt 
Beteiligung in Personalangelegenheiten 
  
Personelle Einzelmaßnahmen75
Ausnahmen von der Beteiligung an personellen Einzelmaßnahmen76
Allgemeine Personalangelegenheiten77
  
Fünfter Abschnitt 
Beteiligung in organisatorischen, wirtschaftlichen und sonstigen Angelegenheiten 
  
Organisatorische und wirtschaftliche Angelegenheiten78
Verwaltungsanordnungen79
Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat80
  
SIEBTER TEIL 
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes und den Hessischen Rundfunk 
  
Grundsatz81
  
Erster Abschnitt 
Polizei 
  
Personalräte bei den Polizeibehörden82
Hauptpersonalrat der Polizei83
Interessenvertretung der Polizeipraktikantinnen und Polizeipraktikanten84
Sonderregelungen85
  
Zweiter Abschnitt 
Feuerwehr 
  
Berufsfeuerwehr86
  
Dritter Abschnitt 
Verfassungsschutz 
  
Landesamt für Verfassungsschutz Hessen87
  
Vierter Abschnitt 
Justiz 
  
Hauptpersonalrat für den Justizvollzug88
Interessenvertretung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare89
  
Fünfter Abschnitt 
Forsten 
  
Landesbetrieb Hessen-Forst90
  
Sechster Abschnitt 
Schulen 
  
Personalräte im Schulbereich91
Gesamtpersonalräte Schule92
Hauptpersonalrat Schule93
Wahlrecht der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst94
Sonderregelungen für die Personalvertretungen im Schulbereich95
Innerschulische Angelegenheiten96
  
Siebter Abschnitt 
Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen 
  
Hochschulen des Landes97
Universitätskliniken98
DIPF / Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation99
Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit100
Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a. d. Fulda101
  
Achter Abschnitt 
Theater und Orchester 
  
Dienststellen102
Sonderregelungen für künstlerisch Beschäftigte103
  
Neunter Abschnitt 
Hessischer Rundfunk 
  
Sonderregelungen104
  
Zehnter Abschnitt 
Deutsche Rentenversicherung Hessen 
  
Mitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung105
  
ACHTER TEIL 
Gerichtliche Entscheidungen 
  
Gerichtszuständigkeit, anzuwendende Vorschriften106
Bildung von Fachkammern und eines Fachsenats107
  
NEUNTER TEIL 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Verordnungsermächtigung108
Entsprechende Geltung von Vorschriften109
Übergangsregelungen für bestehende Personalvertretungen110
Aufhebung bisherigen Rechts111
Inkrafttreten112
2)

Dieses Gesetz dient der Umsetzung

  1. 1.

    der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 80 S. 29), geändert durch Richtlinie (EU) 2015/1794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015 (ABl. EU Nr. L 263 S. 1),

  2. 2.

    der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (ABl. EG Nr. L 82 S. 16), zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2015/1794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015 (ABl. EU Nr. L 263 S. 1),

  3. 3.

    der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22) und

  4. 4.

    der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16).

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 28. März 2023 (GVBl. S. 183)