Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung

Das Zivilrecht regelt alle möglichen Lebensbereiche, wie das Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht oder das Kreditsicherungsrecht. Bei jedem Einkauf, Darlehensvertrag oder Inanspruchnahme einer Dienstleitung bewegen Sie sich im Bereich des Zivilrechts. Steht Ihnen also ein Erfüllungs- oder Schadensersatzanspruch zu oder haben sich nachbarsrechtliche Streitigkeiten, so müssen Sie zivilrechtlich dagegen vorgehen. Neben den außergerichtlichen Angelegenheiten ist aber auch die korrekte Klageeinreichung und Prozessführung nach den Regeln des Prozessrechtes zu wahren. Auch die Durchsetzung ihrer Rechte dürfen Sie nicht selbst in die Hand nehmen, sondern müssen sich der Instrumente der Zwangsvollstreckung bedienen.

Fachartikel zum Thema: Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung

Thema: Zwangsvollstreckungsrecht

Zwangsvollstreckungsrecht

Verkehrsunfall - und was nun?

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Verkehrsunfall - was nun?

 

Jährlich passieren in Deutschland mehr als zwei Mio. Verkehrsunfälle, fast 350.000 davon mit Personenschaden. Die Schadenssumme, die deutsche Haftpflichtversicherer jährlich auszahlen, liegt in mehrstelliger Milliardenhöhe. Als Beteiligter eines Verkehrsunfalls können Sie die persönlichen Unfallfolgen durch gezielt richtiges Handeln optimieren.

Thema: Zwangsversteigerungsrecht

Thema: Inkasso / Forderungseinzug

Thema: Litigation

Thema: Zivilprozessrecht

Zivilprozessrecht

Der Handelsvertreter

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1. Gesetzliche Grundlagen

Das Handelsvertreterrecht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 84 bis 92 c HGB geregelt. Die Vorschriften können ganz überwiegend durch vertragliche Regelungen geändert oder ganz  abbedungen werden. Verstoßen einzelne Vereinbarungen gegen zwingendes Recht, so wird der Vertrag hierdurch nicht im Ganzen unwirksam. Vielmehr werden die unwirksamen Regelungen durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt und zwar ohne Rücksicht auf den abweichenden Willen der Parteien.

Thema: Vertragsrecht

Vertragsrecht

Teilzeitanspruch gemäß § 8 TzBfG - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

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Die Ausgangslage:

Gemäß § 8 Abs.1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen,...(Absatz 4)

aber:

Thema: Werkvertragsrecht

Werkvertragsrecht

Kursverluste bei Finanztermingeschäften - Auch diesbezüglich treffen Banken und Online-Broker Aufklärungs- und Informationspflichten!

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Zunächst bleibt aus dem vorangegangnen Artikel festzuhalten, dass die gleichen Aufklärungs- und Informationspflichten, die eine Bank bezüglich ihrer Kunden beim Aktienhandel treffen, auch auf Finanztermingeschäfte Anwendung finden.

Thema: Zivilrecht

anwalt24 Fachartikel

Unterhalt auch nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten / Ende der Unterhaltspflicht

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Vielen, die einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben, ist nicht bekannt, dass ihnen auch nach dem Tod des zu Unterhaltszahlungen verpflichteten geschiedenen Ehegatten ( Unterhaltsschuldner ) weiterhin ein Anspruch auf Unterhalt zustehen kann. Vor allem ältere Unterhaltsberechtigte begnügen sich daher nach dem Ableben ihres geschiedenen Ehegatten mit ihrer Rente.

Thema: Pferderecht

Pferderecht

Leitfaden zum Pferdekaufrecht nach der Schuldrechtsmodernisierung

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I. Einführung


"Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul."  Dieses alte Sprichwort sollte - wenn überhaupt - wirklich nur dann beherzigt werden, wenn man tatsächlich die seltene Gelegenheit erhält, kostenfrei Eigentümer eines Pferdes zu werden. Ist die Anschaffung des Vierbeiners hingegen mit der Zahlung eines mehr oder weniger hohen Kaufpreises verbunden, so sollte der Pferdefreund unbedingt nach dem Grundsatz "Augen auf beim Pferdekauf"  verfahren.

Thema: Mahnwesen

Mahnwesen

EuGH - Urteil über „Schrottimmobilien“

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EuGH entscheidet über "Schrottimmobilien"

Anspruch auf Schadensersatz

Verbraucher die ohne Widerrufsbelehrung bei der Arbeit oder in den eigenen vier Wänden einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer minderwertigen Immobilie abgeschlossen haben, müssen den Schaden nach Ansicht des Gerichts nicht tragen. Der Immobilienkauf beinhaltet sowohl den Erwerb der nicht selbst genutzten Immobilie, wie auch die Beteiligung an einem Immobilienfonds