Urteil bestätigt Schadensersatz bei Verstößen gegen Einzahlungslimits

anwalt24 Fachartikel
18.06.2026 1 Mal gelesen
Weiteres Urteil bestätigt Schadensersatz bei Verstößen gegen Einzahlungslimits durch Online-Sportwettenanbieter

Weiteres Urteil bestätigt Schadensersatz bei Verstößen gegen Einzahlungslimits durch Online-Sportwettenanbieter

Rechtsanwalt Cocron hat erneut ein Urteil gegen einen großen Anbieter von Online-Sportwetten erstritten. Das zuständige Gericht bestätigte dabei nicht nur die Haftung des Unternehmens wegen der Missachtung gesetzlicher Einzahlungslimits, sondern erkannte darüber hinaus auch einen zusätzlichen Rückzahlungsanspruch aufgrund eines Verstoßes gegen die sogenannte Button-Lösung im Verbraucherrecht an.

Das Amtsgericht Lichtenberg sprach einem von der Kanzlei Cocron vertretenen Sportwettenkunden Schadensersatz im vierstelligen Bereich gegen die maltesische Tipico Co. Ltd. zu. Der Mandant hatte im Zeitraum zwischen Mai und Juli 2025 Einzahlungen vorgenommen, die deutlich über dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag lagen, ohne dass der Anbieter die erforderlichen Beschränkungen technisch umgesetzt oder die Zahlungen verhindert hatte.

Was war passiert?

Nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV) gilt für Online-Sportwetten grundsätzlich ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro. Eine Überschreitung dieses Betrages ist nur dann zulässig, wenn der Anbieter zuvor die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielers überprüft und auf dieser Grundlage ein höheres individuelles Limit genehmigt hat.

Im vorliegenden Fall konnte der Kläger sein Einzahlungslimit jedoch eigenständig erhöhen, ohne dass zuvor eine Bonitäts- oder Einkommensprüfung durchgeführt wurde. Auf diese Weise war es ihm möglich, allein im Juni 2025 Einzahlungen von mehr als 7.700 Euro vorzunehmen. Nach Auffassung des Gerichts verstieß dieses Vorgehen gegen die gesetzlichen Schutzvorschriften des Glücksspielrechts.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht stützte seine Entscheidung auf zwei voneinander unabhängige Anspruchsgrundlagen und gab dem Kläger aus beiden rechtlichen Gesichtspunkten Recht.

Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten (§§ 280, 241 BGB)

Nach Auffassung des Gerichts gehört die Einhaltung des gesetzlichen Einzahlungslimits zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Sportwettenanbieters. Diese Verpflichtung dient insbesondere dem Schutz der finanziellen Interessen und des Vermögens der Spieler.

Da der Anbieter vor der Erhöhung des Limits keine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Klägers vorgenommen hatte, sah das Gericht eine schuldhafte Pflichtverletzung als gegeben an. Der entstandene Schaden wurde anhand der sogenannten Differenzhypothese berechnet. Dabei wird die tatsächliche Vermögenssituation des Spielers mit derjenigen verglichen, die ohne den Pflichtverstoß bestanden hätte. Maßgeblich war somit die Differenz zwischen den tatsächlich geleisteten Einzahlungen und dem gesetzlich zulässigen Einzahlungslimit von monatlich 1.000 Euro.

Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB)

Darüber hinaus bestätigte das Gericht einen weiteren Rückforderungsanspruch aus dem Bereicherungsrecht. Nach Ansicht des Amtsgerichts waren die zugrunde liegenden Wettverträge bereits deshalb unwirksam, weil der Anbieter gegen die Anforderungen der sogenannten Button-Lösung gemäß § 312j Abs. 3 BGB verstoßen hatte.

Nach dieser Vorschrift muss eine Schaltfläche, über die Verbraucher eine kostenpflichtige Bestellung auslösen, eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. Gesetzlich vorgesehen sind Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder andere gleichwertig eindeutige Beschriftungen.

Im entschiedenen Fall verwendete der Anbieter jedoch lediglich die Bezeichnung „Wette abgeben“. Nach Auffassung des Gerichts genügte diese Formulierung den gesetzlichen Anforderungen nicht. Die Folge war, dass die einzelnen Wettverträge rechtlich nicht wirksam zustande gekommen waren und die geleisteten Einsätze deshalb nach Bereicherungsrecht zurückgefordert werden konnten.

Was bedeutet das für betroffene Spieler?

Das Urteil kann für zahlreiche Spieler von Bedeutung sein, die ihr Einzahlungslimit bei einem Online-Sportwettenanbieter ohne vorherige Bonitätsprüfung erhöhen konnten.

In solchen Fällen kommt regelmäßig ein Rückforderungsanspruch hinsichtlich der Verluste in Betracht, die auf Einzahlungen oberhalb des gesetzlichen Monatslimits von 1.000 Euro beruhen.

Zusätzlich können weitere Ansprüche bestehen, wenn der Anbieter die gesetzlichen Vorgaben der Button-Lösung nicht eingehalten hat. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Bestell- oder Wettschaltfläche nicht eindeutig als zahlungspflichtige Handlung gekennzeichnet war.

Das Gericht stellte zudem klar, dass deutsche Verbraucher ihre Ansprüche auch gegen Anbieter mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten geltend machen können. Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Malta. Die Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich dabei aus dem Verbrauchergerichtsstand nach Art. 18 EuGVVO, sodass Betroffene grundsätzlich an ihrem eigenen Wohnsitz klagen können.

Auch eine vorherige Abtretung der Forderung an einen Prozessfinanzierer steht der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche nach Auffassung des Gerichts nicht entgegen.

So gehen Sie vor

Betroffene Spieler sollten ihre Kontoauszüge, Transaktionsnachweise und Einzahlungsübersichten bei dem jeweiligen Sportwettenanbieter sichern und sorgfältig prüfen lassen. Von besonderer Bedeutung ist die Frage, ob im relevanten Zeitraum Einzahlungen oberhalb des gesetzlich zulässigen Monatslimits erfolgt sind und ob der Anbieter die hierfür erforderlichen Prüfungen durchgeführt hat.

Die Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG mit Standorten in München und Berlin prüft die individuellen Erfolgsaussichten eines Anspruchs und unterstützt betroffene Spieler bei der Durchsetzung möglicher Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber Online-Sportwettenanbietern.