Verkehrsunfall - und was nun?

Zwangsvollstreckungsrecht
27.10.20052647 Mal gelesen

Verkehrsunfall - was nun?

 

Jährlich passieren in Deutschland mehr als zwei Mio. Verkehrsunfälle, fast 350.000 davon mit Personenschaden. Die Schadenssumme, die deutsche Haftpflichtversicherer jährlich auszahlen, liegt in mehrstelliger Milliardenhöhe. Als Beteiligter eines Verkehrsunfalls können Sie die persönlichen Unfallfolgen durch gezielt richtiges Handeln optimieren.

 

Nach Sicherung der Unfallstelle und ggf. Erstversorgung von Verletzen sollten Sie unbedingt die Polizei, falls nötig einen Rettungswagen, rufen. Auch bei kleinen Schäden ist die Hinzuziehung der Polizei ratsam, um die Personalien der Unfallbeteiligten und Unfallursachen wie Alkohol oder berauschende Mittel gerichtsfest zu sichern. Die Verkehrsdienste der Polizei sind speziell für die Spurensicherung bei Unfällen ausgebildet. Die Unfallrekonstruktion kann dann ggf. auf die Beweismittel gestützt werden, um die Schuldfrage zu klären. Verändern Sie möglichst nichts am Unfallort, bevor nicht fotografisch und durch eine Skizze mit Bemaßung die Unfallsituation festgehalten ist. Eine Räumung der Unfallstelle sollte bei massiver Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs ggf. auch vor Eintreffen der Polizei erfolgen.

 

Sie selbst sollten sich keinesfalls zur Schuldfrage äußern. Für die Entscheidung der Schuldfrage sind Gerichte zuständig. Dies lässt sich später unter Auswertung der übrigen Beweismittel wesentlich besser klären. Bei Unklarheiten sollten Sie keine Angaben zum Unfallhergang machen, auch nicht, wenn andere Unfallbeteiligte aus Ihrer Sicht falsche Angaben machen. Verweisen Sie nur auf Ihren Rechtsanwalt. Dieser wird dies alles später aufklären.

 

Ist aus irgendwelchen Gründen die Polizei nicht heran zu bekommen müssen Sie von den übrigen Unfallbeteiligten unbedingt folgende Angaben festhalten und anhand geeigneter Dokumente überprüfen:

 

-          Unfallzeitpunkt mit Uhrzeit

-          Unfallort mit Straße, Fahrtrichtung und ggf. Hausnummer oder Querstraße, bzw. auf Autobahnen Streckenkilometer

-          Name, Vorname, Wohnadresse und Geburtsdatum von Fahrern und Zeugen

-          Kennzeichen, Hersteller und Typ beteiligter Fahrzeuge

-          falls möglich die Haftpflichtversicherung für beteiligte Fahrzeuge

 

Ein Unfallfragebogen, der diese Punkte und eine Checkliste enthält, kann bei vielen Verkehrsanwälten kostenlos angefordert werden.

 

Der erste Weg nach einem Unfall führt zu Ihrem Verkehrsanwalt. Dieser wird alles Notwendige für Sie veranlassen. Anschließend sollten Sie den bei Ihrem Fahrzeug eingetretenen Sachschaden von einem Sachverständigen bewerten lassen. Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden gerichtsfest zu dokumentieren. Sind Sie selbst durch den Unfall verletzt sollten Sie von einem Arzt möglichst bald Art und Ausmaß der Verletzungen attestieren lassen, um die Grundlage für Schmerzensgeld zu sichern.

 

Ihr Rechtsanwalt wie auch der Gutachter werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt - Sie haben aus dieser fachkundigen Unterstützung keinen Nachteil und sind sicher, dass alle Ihnen zustehenden Schadenspositionen in voller Höhe geltend gemacht und ggf. durchgesetzt werden. Insbesondere bei Personenschaden ist  ein angemessenes Schmerzensgeld nur mit anwaltlicher Hilfe durchsetzbar.