Zwangsvollstreckungsrecht

Zwangsvollstreckungsrecht

Hat man einmal seinen Anspruch vor Gericht erstritten, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Schuldner auch leistet. Es kommt oft vor, dass der Schuldner sich immer noch im Recht fühlt, oder aber nicht in der Lage zu leisten ist. Damit der zugesprochene Anspruch nicht ins Leere geht und innerhalb der Bevölkerung keine Selbstjustiz verübt wird, hat der Staat das Monopol bezüglich der Vollstreckung von Forderungen und sonstigen Titeln. So wird entweder der Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung beauftragt oder das Vollstreckungsgericht kontaktiert. Dabei werden in der Zwangsvollstreckungsordnung die einzelnen Verfahren, Zuständigkeiten und Rechtsmittel festgeschrieben.

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