Vorsicht Mietwagen!

anwalt24 Fachartikel
28.07.20071531 Mal gelesen

Nach einem unverschuldeten Unfall hört man nicht selten in der Werkstatt seines Vertrauens, man hätte Anspruch auf einen Mietwagen. Diesen müsste der Unfallgegner bezahlen. Häufig wird sogar von einem "Leihwagen" gesprochen, um zu suggerieren, dass es nichts kostet.

Solche Empfehlungen sind stets mit Vorsicht zu genießen. Sie nützen in jedem Falle dem Autovermieter, bergen aber aus vielfältigen Gründen finanzielle Risiken für den Geschädigten.

Wer beispielsweise auf einen Zweitwagen der Familie ausweichen kann, soll nach Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg keine spürbare Beeinträchtigung erfahren. Mietwagenkosten werden nach Auffassung dieses Gerichtes in solchen Fällen nicht erstattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Zweitwagen laufend von einem anderen Familienmitglied genutzt wird und somit als belegt gelten muss.

Im Ergebnis muss zur Vorsicht vor unzulänglichem Rechtsrat durch Autovermieter geraten werden. Wenn man als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall keine bösen Überraschungen erleben möchte, sollte auf anwaltlichen Rechtsrat nicht verzichtet werden.



OLG Brandenburg, AZ: 12 U 160/06