Beweislastregeln beim Pferdekauf +++ www.pferdesportrecht.de +++

Pferderecht
19.10.20101720 Mal gelesen
Auch beim Pferdekauf gilt das Verbrauchsgüterkaufrecht mit seiner günstigen Beweislastverteilung für Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe für den Privatkäufer dem gewerblichen Verkäufer gegenüber; so in einem Gerichtsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm, Az. 19 U 123/04, wieder festgestellt.

Streit gab es zwischen einem gewerbsmäßigen Pferdezüchter und einem Dressurpferdekäufer über eine Lahmheit beim Verkaufsobjekt, nämlich beim Pferd. Während die durchgeführte Ankaufsuntersuchung keine Krankheiten offen legte, lahmte das Pferd nach wenigen Tagen beim Käufer. An einen Einsatz als Dressurpferd war nicht zu denken. Der Käufer wollte das Pferd zurückgeben. Dies lehnte der Verkäufer aber mit Hinweis auf den Kaufvertrag ("Ausschluss der Gewährleistungsansprüche") ab. Vor Gericht erhielt der Käufer Recht. Da sich die Krankheit innerhalb der ersten sechs Monate nach Pferdeübergabe zeigte, wird schon vom Gesetz her vermutet, dass dieser Mangel von Anfang an bestand. Diese Vermutung konnte der Pferdeverkäufer nicht ausräumen, sodass er das Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten musste.

PRAXISTIPP: Häufig versuchen daher gewerblich Verkäufer nur als Vermittler aufzutreten oder legen dies nicht offen und geben im Kaufvertrag eine Privatperson als Verkäufer an. Hier sollten Sie auf die Nennung des gewerblichen Verkäufers im Vertrag bestehen oder aber im Hinblick auf die erhebliche Gewährleistungseinschränkung einen deutlichen Preisnachlass verlangen.

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