NACHLÄSSIGE TIERÄRZTE – Pferderecht Anwalt Wiesbaden

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11.09.201718 Mal gelesen
Als Pferdebesitzer kennen Sie sicher das Gefühl der Verbundenheit zu Ihrem Tier. Auch die Kanzlei Wiesbaden Cäsar-Preller möchte sich dieser Verbindung zwischen Mensch und Tier annehmen und Ihre Lieblinge schützen.

Als Pferdebesitzer kennen Sie sicher das Gefühl der Verbundenheit zu Ihrem Tier. Auch die Kanzlei Wiesbaden Cäsar-Preller möchte sich dieser Verbindung zwischen Mensch und Tier annehmen und Ihre Lieblinge schützen.

Grundsätzlich gilt: Muss Ihr Pferd in ärztliche Behandlung, besteht auch für den Tierarzt eine normale vertragliche Aufklärungs- und Beratungspflicht, wie das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil am 13. Januar 2015 festlegt. Die Besitzer der Patienten müssen also ausführlich über die Krankheit ihrer Tiere und alle Behandlungsmöglichkeiten informiert werden.

Im oben genannten Streitfall legte ein Tierarzt Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Bochum vom 14. Mai 2014 ein, wonach er zur Verantwortung für den Tod eines Turnierpferdes gezogen wurde. Die Berufung wurde abgewiesen, da er sich für eine zu riskante Behandlung entschieden hatte und die Besitzerin weder über Alternativen, noch über diese Risiken informiert hatte. Diese hätte, wäre sie aufgeklärt worden, eine zweite Meinung eingeholt und sich aufgrund des zu hohen Risikos gegen die angewandte Vollnarkose entschieden. Damit hätte der Tod ihres Pferdes vermieden werden können. Die erste Instanz sprach den Klägern einen Schadensersatz in Höhe von 495.587,40? zu, die zweite Instanz bestätigte dies. (Az.: 26 U 95/14)

Sie suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Wiesbaden für Pferderecht? Unsere Kanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne in allen Anliegen zum Thema Rechtsanwalt Pferderecht Wiesbaden telefonisch nach Terminabsprache oder bei uns im Hause, bei einem persönlichen Gespräch.