Auto und Verkehrsunfall

Autounfall Verkehrsunfall

Ein Autounfall ist schnell passiert. Wer am Ende die Schuld trägt, darüber wird man sich nur selten einig. Hier spielen zahlreiche Rechtsgebiete, wie das Delikts- und Versicherungsrecht mit ein. Aber auch der Autozustand unterliegt einigen Regeln. So ist zum Beispiel ein sogenannte „Tuning“ eines Fahrzeuges nicht nach Belieben möglich, sondern muss den Straßenverkehrsregeln entsprechen und vom TÜV genehmigt werden. Nicht zuletzt kann Ihnen bei einem unsachgemäßen Zustand ein Ordnungsgeld auferlegt werden

Fachartikel zum Thema: Auto und Verkehrsunfall

Thema: Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Fahreignungs-Begutachtung: VGT Goßlar empfiehlt Verbesserung des Rechtsschutzes

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Auf dem 44. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goßlar hat der Arbeitskreis III, der mit dem Thema Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Verwaltung befasst war, die Empfehlung ausgesprochen, die Voraussetzungen für die Anforderung von Gutachten, gerade bei drogenbedingten Fahreignungszweifeln, klar zu definieren um unverhältnismäßige Maßnahmen auszuschließen.

Thema: Verkehrszivilrecht

Verkehrszivilrecht Unfallwagen

Eignungstests für Verkehrssünder – Idiotentest?

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Kaum eine Rechtsfolge einer Verkehrsstraftat trifft den Autofahrer härter als der Entzug der Fahrerlaubnis. Oft wird nach Ende der verhängten Sperrfrist die Ausstellung des neuen Führerscheins von einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) abhängig gemacht - im Volksmund "Idiotentest" genannt. Wer mit mehr als 1,5 Promille Blutalkohol angetroffen wurde, wird als Gewohnheitstrinker eingestuft und muss glaubhaft machen, dass er sein Verhalten geändert hat.

Thema: Fahrerlaubnisrecht

Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Kostenübernahme der Kassen auch bei allgemein nicht anerkannten Behandlungsmethoden ?

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Die Kürzungen im Gesundheitswesen werden immer einschneidender und die Übernahme der Arzt- und Medikamentenkosten immer seltener.  

Ganz entgegen diesem Trend hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung (Beschluss vom 06.12.2005-1BvR 347/98) eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen bei der Behandlung lebensbedrohlicher Krankheiten festgestellt.