Bremsen Sie für Enten?

Verkehrsrecht
29.07.20071374 Mal gelesen

Auffahrunfall? Klare Sache - oder auch nicht!

Wie jeder Laie gern zum Besten gibt: Kommt es in Deutschland zu einem Auffahrunfall, so trägt die Schuld derjenige, der seinem "Vordermann" zu dicht auf den Kofferraum gerückt ist. Typische Situationen sind das zu frühe Anfahren an der Ampel. oder eben die Hoffnung, der Vordermann führe doch noch bei Dunkelgelb.
Auch sonst wird davon ausgegangen, dass bei Beachtung der üblichen Sorgfaltspflicht das Tempo so gewählt wird, dass eine zeitgerechte Bremsung möglich ist.
Im Sinne dieser Sorgfaltspflicht ist auch das Urteil des LG München zu verstehen: Ein Fahrschüler würgte im laufenden Verkehr das Schulfahrzeug ab, der nachfolgende Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, fuhr auf - und trug alleine den Schaden an beiden Fahrzeugen. Das Gericht wies darauf hin, dass Schild und Beschriftung "Fahrschule" bereits ein besonders vorsichtiges Fahren, sowie ein Rechnen mit Fahrfehlern veranlassen müssten.
In einem anderen Fall hatte eine Autofahrerin für eine Ente gebremst, der nachfolgende PKW fuhr auf. Hier musste die Tierfreundin ein Viertel des Schadens am aufgefahrenen PKW zahlen. Das Gericht stellte fest, "situationsgerecht" hätte die Autofahrerin nur hupen, nicht aber bremsen müssen, um das Federvieh zu vertreiben und den Unfall zu vermeiden.

Was heißt das im Einzelfall
Es gibt eine Grauzone in der Schuld- und damit Kostenverteilung auch beim Auffahrunfall. So kommt vor allem darauf an, ob das Bremsmanöver "gerechtfertigt" oder eben "einem situationsgerechten Verhalten entsprechend" war und ob der Auffahrende bei angemessener Fahrweise den Unfall hätte verhindern können. Wie der verkehrrechtlich erfahrene Laie weiß.hier ergibt sich bisweilen Raum für Rechtsstreitigkeiten.
Dem gutwilligen "Auffahrer" sei jedoch ans Herz gelegt, dass er aus genau diesem Grunde nicht vorschnell ein Schuldanerkenntnis aussprechen oder gar unterschreiben sollte, im Zweifelsfall verliert er durch dieses seinen Versicherungsschutz.
Wie immer - der sichere Weg führt Sie über Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht, am besten direkt nach dem Unfall.

(Landgericht München I, Az: 19 S 14217/05)
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az: 24 U 327/02)