Rotlichtverstoß & Kreuzungskollision

Verkehrsrecht
17.06.202228 Mal gelesen
Rotlichtverstoß & Kreuzungskollision

Ereignet sich in einem lichtzeichengeregelten Kreuzungsbereich ein Verkehrsunfall und behauptet irgendeiner es wäre für den anderen ROT gewesen, so ist guter Rat teuer. Da kann eine Beratung mittels Rechtsschutzversicherung eine gute Wahl sein bzw. es zahlt letztlich die gegnerische Haftpflichtversicherung des Schädigers sodann den Anwalt des Geschädigten. In Betracht kommt auch die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Schadensermittlung, damit alle Positionen am beschädigten Kfz erfolgreich geltend gemacht werden können. Lässt sich die Schuldfrage nicht sogleich klären, kann ein weiteres Gutachten durch die Auswertung von Protokollen der Lichtzeichenanlage u.a. durch zeitabhängige Positionsdaten der Fahrzeuge hilfreich sein. Hierzu benötigt man möglichst Zeugen oder eine Dashcam als Beweis sowie für die Berechnungen. Je genauer der Zeitpunkt der Kollision bekannt ist, desto einfacher gelingt die Rekonstruktion. Setzt man zudem den Kollisionsort in Bezug zur Position der überfahrenden Detektoren, so folgt daraus ein zeitliches Muster der Detektorauslösungen. Diese Daten werden in Großstädten und Ballungsräumen in Verkehrsrechnern jahrelang abrufbar gespeichert und sind für ein Gerichtsverfahren verwertbar. Diese „Tipps & Tricks“ des Anwalts bzw. Gutachters können sowohl bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, als auch beim bußgeldrechtlichen Rotlichtverstoß sehr nützlich sein.

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