Neuerungen Verkehrsrecht 2022: Was ändert sich für Autofahrer?

Neuerungen für Autofahrer 2022
20.01.2022158 Mal gelesen
Auf Autofahrer kommen 2022 wieder neue Regelungen und Gesetze zu – darunter der Führerschein-Umtausch und verpflichtende Assistenzsysteme.

Für Autofahrer ändert sich 2022 einiges - allerdings sind die Neuerungen in diesem Jahr nicht sehr gravierend. Die größte Änderung ist schon am 9. November 2021 in Kraft getreten: der neue Bußgeldkatalog. 2022 beginnt der verpflichtende Führerschein-Umtausch und läuft dann gestaffelt weiter bis 2033. Außerdem sind verschiedene Assistenzsysteme jetzt Pflicht und es gibt mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. Wie sehen die Neuerungen konkret aus und welche weiteren Regelungen kommen 2022 auf Autofahrer zu?

Führerschein-Umtausch ab 2022 verpflichtend

Den EU-Führerschein in Scheckkartenformat gibt es schon seit 2013 - jetzt wird der Umtausch für rund 43 Millionen Besitzer Pflicht. Der Umtausch läuft gestaffelt bis 2033 und beginnt mit den Jahrgängen1953 bis 1958. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2022 in das fälschungssichere Scheckkartenformat umgetauscht werden.

Wegen der Corona-Pandemie kommt es allerdings in vielen Behörden zu Engpässen. Daher hat die Verkehrsministerkonferenz eine Verlängerung der Frist beschlossen: Wer es wegen der eingeschränkten Öffnungszeiten der Ämter nicht schafft, seinen Führerschein rechtzeitig umzutauschen, hat noch bis zum 19. Juli 2022 Zeit. Bis dahin werden keine Bußgelder verhängt. Autofahrer der Geburtsjahre 1959 bis 1964 haben bis zum 19. Januar 2023 Zeit. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und kostet 25 Euro.

2022 müssen Assistenz- und Sicherheitssysteme genutzt werden

2022 werden Assistenz- und Sicherheitssysteme verpflichtend: ab Anfang Juli 2022 für die Typzulassung neuer Fahrzeuge durch die Hersteller und ab Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent überwacht dann die Geschwindigkeit und meldet, wenn der Fahrer zu schnell unterwegs ist. Der Rückfahrassistent meldet dem Fahrer, wenn sich Personen oder Gegenstände hinter dem Fahrzeug befinden. Darüber hinaus müssen Fahrzeuge 2022 folgende Assistenzsysteme nutzen:

. Warnung bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt

. Notbremsassistent

. Notfall-Spurhalteassistent

. Müdigkeitswarner

. Adaptive Signallichtfunktion bei Notbremsung

. Black Box zur Unfalldatenaufzeichnung

. Schnittstelle zur Nachrüstung einer Wegfahrsperre bei Atemalkoholmessung

Abbiegeassistent, Totwinkelassistent und Kollisionswarnsystem warnen den Fahrer von Bussen und Lkw, wenn sich Fußgänger oder Radfahrer der Vorder- oder Beifahrerseite des Fahrzeugs nähern.

Höherer CO?-Preis sorgt für Verteuerung von Sprit

Am 1. Januar 2022 ist die zweite Stufe der CO?-Bepreisung in Kraft getreten. Die Spritpreise steigen also auch in diesem Jahr weiter an: Benzin und Diesel verteuern sich um rund eineinhalb Cent pro Liter. Die Erhöhung fällt damit allerdings deutlich geringer aus als im letzten Jahr. Bis 2025 soll der CO?-Preis weiter angehoben werden.

Maskenpflicht für den Verbandskasten

Zur vorgeschriebenen Ausstattung des Erste-Hilfe-Koffers im Auto gehören künftig auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen. Laut ADAC wird die entsprechende DIN-Norm mit der Nummer 13164 angepasst. Sie schreibt vor, was genau in das Set gehört. Der Zeitpunkt der Einführung ist noch unklar und welche Art Maske in der für dieses Jahr geplanten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben wird, ist ebenfalls noch nicht bekannt.

Seit 2022 mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf

Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein Gewährleistungsrecht, das beim Gebrauchtwagenkauf für mehr Sicherheit sorgen soll. Künftig muss der Händler für Mängel am Fahrzeug ein ganzes Jahr lang haften. Bisher gab es nach dem Autokauf nur sechs Monate Gewährleistung. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist ist seit Januar dieses Jahres nur möglich, wenn der Käufer vor Vertragsunterzeichnung davon in Kenntnis gesetzt wurde. Die Verkürzung muss ausdrücklich im Vertrag vereinbart worden sein, statt nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt zu werden.

Bußgeldkatalog 2022 sieht höhere Strafen vor

Der neue Bußgeldkatalog ist schon am 9. November 2021 in Kraft getreten. Seitdem sind vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen mit deutlich höheren Bußgeldern belegt. Auch Falschparken auf Schwerbehinderten-, E-Auto- oder Carsharing-Parkplätzen ist deutlich teurer geworden. Für das Befahren der Rettungsgasse, das Parken auf Geh- oder Radwegen und das Halten in zweiter Reihe drohen ebenfalls höhere Bußgelder.

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