Strafen
1 Allgemein
Die Rechtsfolgen einer Straftat gliedern sich in Strafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung und Nebenfolgen.
2 Strafen
Strafen bringen den Unwertgehalt der begangenen Tat im Nachhinein zum Ausdruck. Mögliche Strafen sind:
Fahrverbot (Nebenstrafe)
Das Strafsystem ist hierarchisch wie folgt aufgebaut:
Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Freiheitsstrafe mit Bewährung
Geldstrafe - wenn uneinbringlich: Ersatzfreiheitsstrafe
Verwarnung mit einem Strafvorbehalt gemäß § 59 StGB
Einstellung des Strafverfahrens nach der Erfüllung von Auflagen
Strafzumessung:
Bei der Zumessung wägt das Gericht gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters. Das Gesetz führt verschiedene Beweggründe auf, die strafschärfend zu berücksichtigen sind. Im Oktober 2023 wurde der Katalog der Katalog der Strafzumessungsgründe ausdrücklich um "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe ergänzt.
3 Maßregeln der Besserung und Sicherung
Maßregeln der Besserung und Sicherung wollen einem weiteren Fehlverhalten des Täters vorbeugen. Sie setzten kein schuldhaftes Verhalten des Täters voraus.
4 Nebenfolgen
Nebenfolgen sind:
Die Unbrauchbarmachung
Die Einziehung
Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts gemäß § 45 StGB