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Strafen

Normen

§ 46 StGB

Information

1 Allgemein

Die Rechtsfolgen einer Straftat gliedern sich in Strafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung und Nebenfolgen.

2 Strafen

Strafen bringen den Unwertgehalt der begangenen Tat im Nachhinein zum Ausdruck. Mögliche Strafen sind:

Das Strafsystem ist hierarchisch wie folgt aufgebaut:

Strafzumessung:

Bei der Zumessung wägt das Gericht gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters. Das Gesetz führt verschiedene Beweggründe auf, die strafschärfend zu berücksichtigen sind. Im Oktober 2023 wurde der Katalog der Katalog der Strafzumessungsgründe ausdrücklich um "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe ergänzt.

3 Maßregeln der Besserung und Sicherung

Maßregeln der Besserung und Sicherung wollen einem weiteren Fehlverhalten des Täters vorbeugen. Sie setzten kein schuldhaftes Verhalten des Täters voraus.

4 Nebenfolgen

Nebenfolgen sind:

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