Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Strafen

 Normen 

§ 46 StGB

 Information 

1. Allgemein

Die Rechtsfolgen einer Straftat gliedern sich in Strafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung und Nebenfolgen.

2. Strafen

Strafen bringen den Unwertgehalt der begangenen Tat im Nachhinein zum Ausdruck. Mögliche Strafen sind:

Das Strafsystem ist hierarchisch wie folgt aufgebaut:

Strafzumessung:

Bei der Zumessung wägt das Gericht gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters. Das Gesetz führt verschiedene Beweggründe auf, die strafschärfend zu berücksichtigen sind. Im Oktober 2023 wurde der Katalog der Katalog der Strafzumessungsgründe ausdrücklich um "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe ergänzt.

3. Maßregeln der Besserung und Sicherung

Maßregeln der Besserung und Sicherung wollen einem weiteren Fehlverhalten des Täters vorbeugen. Sie setzten kein schuldhaftes Verhalten des Täters voraus.

4. Nebenfolgen

Nebenfolgen sind:

 Siehe auch 

Fahrerlaubnis - Verlust

Freiheitsstrafe

Geldstrafe

Maßregeln der Besserung und Sicherung

Sicherungsverwahrung

Strafbefehl

Täter-Opfer-Ausgleich

Bilsdorfer: Klarere Strafzumessungsregeln bei Steuerhinterziehung; Neue Juristische Wochenschrift 2009, 476

Detter: Rechtsprechungsübersicht. Zum Strafzumessungsrecht; Neue Zeitschrift für Strafrecht - NStZ 2015, 442

Kudlich/Koch: Das Ringen um die richtige Strafzumessung; Neue Juristische Wochenschrift 2018, 2762