Bußgeldkatalog
Normen
Information
Rechtsverordnung zur Bestimmung der Höhe der Geldbuße einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
Gemäß § 26a StVG werden in der Bußgeldkatalog-Verordnung folgende Sachverhalte festgesetzt:
die Erteilung einer Verwarnung
die Regelsätze für Geldbußen
die Anordnung eines Fahrverbots
Die in den Anlagen des Bußgeldkataloges wiedergegebenen Regelsätze sind Zumessungsrichtlinien für durchschnittliche Tatumstände. In Ausnahmefällen kann von den Sätzen sowohl nach unten als auch nach oben abgewichen werden.