Drohende Verjährung beim Porsche Dieselskandal 3.0 und 4.2 Liter

Verkehrsrecht
07.09.2021 186 Mal gelesen
Aktuelle Rechtslage beim Porsche Abgas- und Dieselskandal wegen 3.0 und 4.2 l Motoren. Kostenlose Erstberatung durch spezialisierte Kanzlei. S

Der Diesel-Abgasskandal hat auch keinen Bogen um die Edelmarke Porsche gemacht.

Die Tochtergesellschaft der VW AG ist selbst massiv von der Abgasmanipulation betroffen. Vor allem die 3.0 und 4.2 l Motorenfahrzeuge stecken tief in dem Abgasskandal.

Betroffen sind Fahrzeuge des Typs Cayenne 3.0 l V6 TDI und 4.2 TDI und  Fahrzeuge des Typs Macan 3.0 TDI, jeweils mit der Schadstoffklasse Euro 6 sowie der Cayenne 4.2 TDI Euro 5 und der Panamera 4.0 TDI Euro 6.

Kürzlich haben weitere Landgerichte Porsche zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Insoweit die Landgerichte Münster und Heilbronn betreffend den 4.2 Liter V8 Motoren. Mit Urteilen vom 22.06.2021, 15 O 266/20, und vom 01.07.2021, I 3 O 4/21, verurteilten die Gerichte die Porsche AG zur vollständigen Rückabwicklung der Kaufverträge über einen Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 Diesel.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten geschädigte Porschefahrer sich schnellstmöglich an eine auf Dieselklagen spezialisierte Kanzlei wenden und noch dieses Jahr Schadenersatzansprüche prüfen lassen.

Denn nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser drohen berechtigte Ansprüche zum 31.12.2021 zu verjähren.

Insoweit sollten geschädigte Autobesitzer kein Risiko eingehen und Geld an Porsche verschenken. Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung im Hintergrund besteht, besteht auch für die klagenden Porschebesitzer kein Kostenrisiko, so dass diese in aller Ruhe den weiteren Ausgang der Verfahren, auch beim BGH, abwarten können.

Auch nach Auffassung des Kraftfahrt Bundesamtes sind viele der mit einem 4,2 Liter V8 Motor bestückten Premium-Modelle des VW-Konzerns mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bestückt worden. Daher werden bereits seit Längerem auch Fahrzeuge der Marken Porsche und Audi, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA898, EA896 (Gen2) oder auch EA897 verbaut sind, aufgrund verpflichtender Rückrufe des KBA in die Werkstatt gerufen.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, vertritt mit seinem Team  bundesweit über hunderte Diesel- Besitzer außergerichtlich und gerichtlich vertritt.

Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer  werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Geschädigte konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.

Angesichts der aktuellen Rechtsklage vor den Gerichten kann längst kein Zweifel mehr daran bestehen, dass Rechtsschutzversicherungen im Kontext von Herstellerklagen umfassend deckungspflichtig sind. Die seit 2015 auf Diesel-Klagen spezialisierte Kanzlei Eser Rechtsanwälte bietet als weiteren Service auch eine kostenlose Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung an.