Verkehrszivilrecht

Verkehrszivilrecht Unfallwagen

Das Verkehrszivilrecht umfasst vor allem das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht. Für beide Bereiche gelten die grundsätzlichen Regeln des Schadenersatzrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts allerdings mit einigen verkehrsrechtlichen Besonderheiten. Wegen der besonderen Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges gibt es neben der Verschuldungshaftung aus allgemeinen Grundsätzen auch eine "Gefährdungshaftung". Danach kann auch eine Haftung in Betracht kommen ohne dass ein Verschulden vorliegt, wenn die Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers entstanden sind.

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