BGH zu Thermofenster und Daimler-Dieselskandal, Klagechancen?

RA Eser
02.02.202134 Mal gelesen
BGH Thermofenster - Beschluss Daimler-Dieselskandal, Chance für Verbraucher?

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Der BGH hat sich vor kurzem erstmals zu dem Daimler-Dieselskandal, Thermofenster, geäußert.

Es handelt sich um den Beschluss vom 19.01.2021, VI ZR 433/19.

Diese Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht. Es liegt bisher nur eine Pressemitteilung vor.

Aus der Pressemitteilung wird allerdings klar, dass der BGH zunächst nicht einfach die VW-Entscheidung (EA 189  Motor) auf Daimler überträgt.

Hier differenziert der BGH.

Allein durch die Verwendung des sog. Thermofensters sieht also der BGH wohl noch nicht eine schadensauslösende Sittenwidrigkeit.

Nach der Argumentation des BGH müssen hier noch weitere Umstände hinzukommen, damit von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB ausgegangen werden kann.

Große Chance für Verbraucher

Dies könnte aber nach dem BGH darin liegen, dass Daimler das Kraftfahrbundesamt (KBA) im Genehmigungsverfahren über den Einsatz des Thermofensters nicht aufgeklärt hat.

Dann würde Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt werden.

Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes muss das Oberlandesgericht Köln nun diesen Umstand erneut prüfen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser geht jedoch stark davon aus, dass die Nachprüfung durch das Oberlandesgericht Köln mutmaßlich  zu einer Verurteilung von Daimler führen wird.

Insoweit existiert bereits eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln vom 05.11.2020, Az. 7 U 35 / 20, in dem das Oberlandesgericht Köln Daimler bereits auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt hatte.

Das Oberlandesgericht Köln wörtlich:

"Durch den Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung hat die Beklagte das KBA bewusst getäuscht und sich damit zugleich gegenüber dem Kläger sittenwidrig verhalten....die hier im Verschweigen des Einbaus der unzulässigen Abschalteinrichtung gegenüber dem KBA im Typengenehmigungsverfahren zu sehen ist."

Aus der Sicht des Oberlandesgerichts Köln hat hier nämlich Daimler eine sog."Abgasstrategie" mit verschiedenen Abschalteinrichtungen, wie etwa der Kühlmittelsolltemperaturregelung und Manipulation bei der AdBlue-Eindüsung, gefahren.

Die in Stuttgart ansässige Fachanwaltskanzlei, die eine Vielzahl von Geschädigten bundesweit vertritt, empfiehlt den betroffenen Verbrauchern sich anwaltlich informieren zu lassen.

Da auch ein beträchtliches Kostenrisiko verbunden ist, empfiehlt Rechtsanwalt Eser ein Vorgehen gegen Daimler erst dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt und diese die Kosten übernimmt.

Für die Kontaktaufnahme reicht es aus, eine E-Mail mit dem persönlichen Angaben an die Fachanwaltskanzlei Eser zu senden.

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