Daimler Dieselskandal, aktuelle News und Urteile aus Stuttgart

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15.10.2021208 Mal gelesen
Spezialisierte Dieselkanzlei informiert kostenfrei über aktuelle Rechtslage und die Klageverfahren vor dem Landgericht Stuttgart.

Kostenlose Erstberatung

Die auf Dieselklagen, unter anderem gegen die Daimler AG, spezialisierte Anwaltskanzlei Eser hat eine weitere Schadensersatzklage gegen die Daimler AG wegen Abgasmanipulation bzw. vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eingereicht.

Die beim Landgericht Stuttgart eingereichte Klage betrifft hier insoweit einen Mercedes-Benz E 300 Bluetec. Der Diesel-Pkw verfügt über den Motor OM642 und die Abgasnorm Euro 6.

Das in Streit stehenden Fahrzeug war von einem Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes mit dem Herstellercode 5496121 bzw. 5496142 betroffen. Es betraf die E- bzw. GLE Klasse. Die vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen 2015 und 2018 hergestellt.

Für den klagenden Mercedes-Benz Fahrer werden knapp 23.000 EUR als Schadensersatz geltend gemacht. In dem Schadenersatzbetrag wurden bereits die gefahrenen Kilometer berücksichtigt.


Klagechancen deutlich gestiegen! Aktuelle Rechtsprechung des Landgerichtes Stuttgart äußerst vielversprechend!

Das Landgericht Stuttgart verurteilt weiterhin die Daimler AG auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Landgericht Stuttgart hat aktuell in einer Reihe von Verfahren Daimler wegen Abgasmanipulation bereits auf Schadensersatz verurteilt hat.


Beispielsweise mit Urteil vom 10.09.2021 - 14 O 124/21 - wg. Mercedes C 220 und Urteil vom 30.07.2021 - 29 O 574/20 - wg. Mercedes E 200. Die Berufungsverfahren laufen weiter.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, der selbst mit seinerm spezialisierten Team bundesweit nunmehr als 300  Daimler-Kunden außergerichtlich und gerichtlich vertreten hat bzw. noch aktuell vertritt, rechnet mit deutlich gestiegenen Chancen gegenüber Daimler.

Nach wie vor wird die Stuttgarter Verbraucherkanzlei bundesweit wegen Dieselklagen gegen Daimler kontaktiert und mandatiert.

In dem nun neu angestrengten  Verfahren werden mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen neben dem sogenannten Thermofenster gerügt.

Vor allem ist hierbei auch die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung zu nennen, bei der es sich nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser um eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

Daneben sind im streitgegenständlichen Fahrzeug  nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser weitere Abschalteinrichtungen wie Ad-Blue Bit 13 bis 15 sowie die Slipguard-Funktion verbaut (Prüfstandserkennungssoftware).

Was sollten Betroffene nun tun?

Die in Stuttgart ansässige Fachanwaltskanzlei ESER empfiehlt den betroffenen Verbrauchern sich anwaltlich informieren zu lassen.

Betroffene Daimler Kunden sollten zunächst prüfen, ob sie von Rückrufen des Kraftfahrtbundesamt oder freiwilligen Kundenmaßnahmen, Stichwort Softwareupdate) betroffen sind.
Eser Rechtsanwälte helfen insoweit bei der Kommunikation mit der Rechtsschutz. Ziel ist es eine kostendeckende Zusage zu erhalten. Dann besteht auch kein Kostenrisiko mehr. I
Für die Kontaktaufnahme reicht es aus, eine E-Mail mit dem persönlichen Angaben an die Fachanwaltskanzlei Eser zu senden.

E-Mail-Adresse: info@eser-law.de

www.eser-law.de

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 15 Jahren als Verbraucherschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Verbraucherrechtes sowie des Anlegerschutzes ausschließlich auf Seiten von Verbrauchern tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern als auch von Betroffenen des Abgasskandals.


Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Kemal Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Verbraucherschutzes.


Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Herr Eser seit mehreren Jahren auch als Lehrbeauftragter an der Duale Hochschule Baden-Württemberg im Fachbereich Finanzdienstleistungen.