Neue Chance im Daimler Dieselskandal, KBA weist Widerspruch zurück

RA Eser
10.02.2021166 Mal gelesen
KBA weist Widerspruch gegen Rückrufe durch Daimler zurück, OM651 Motor betroffen

kostenfreie Erstinformation www.eser-law.de

https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/daimler-rueckruf-abgasskandal-101.html

Nach übereinstimmenden Presseberichten sowie einem aktuellen Bericht der Tageschau.de vom 10.02.2021 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Daimlers Widersprüche gegen Rückrufbescheide zurückgewiesen.

Die Behörde hatte in vielen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen.

Gegen diese Rückrufbescheide hatte Daimler Widersprüche eingelegt, diese wurden nun zurückgewiesen.

Riesige Chance für Besitzer von Betroffenen Daimlerfahrzeugen

Die Entscheidung des Kraftfahrtbundesamt, Zurückweisung der Widersprüche, birgt für von Rückrufen betroffenen Daimler-Kunden eine riesige Chance nun einfacher Schadensersatz von Daimler zu bekommen. Bekanntlich sind Tausende Diesel-Klagen gegenüber Daimler anhängig.

Klagechancen deutlich gestiegen!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, der selbst mit seiner Kanzlei bundesweit über  250  Daimler-Kunden außergerichtlich und gerichtlich vertritt, rechnet jetzt mit einer weiteren Klagewelle gegen Daimler vor seinem Heimatgericht, dem Landgericht Stuttgart.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Rechtsschutzversicherer die Kosten in der Regel tragen.

Insoweit müssen die betroffenen Daimler Kunden wissen, dass viele Klagen u.a. auch deswegen abgelehnt worden sind, weil die Gerichte darauf hingewiesen haben, dass Daimler die Rückrufbescheide des KBA`s nicht anerkannt und Widerspruch dagegen eingelegt hatte.

Dieses Argument ist nun vom Tisch. 

Infolge der Zurückweisung der Widersprüche sind daher nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser, die Chancen für Schadenersatzklagen nun deutlich gestiegen. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser müssten die Gerichte auch nicht mehr auf Gutachten zurückgreifen, da nun die Fakten vom KBA geklärt sind.

Welcher Motor betroffen?  OM 651 Motor

Die Rückrufe betrafen vor allem den Motor mit der Typ-Nr OM 651.

Dort wurde unter anderem eine so genannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung vom KBA festgestellt. Das Bundesamt bemängelte, dass dies ein Abschalteinrichtung ist, weil bei der notwendigen Prüfung im Labor eine niedrigere Kühlmitteltemperatur und auch eine andere Abgasreinigungsstrategie angewendet wird als unter Straßenbedingungen.

In der Folge ordnete das KBA auch für weitere Modelle Rückrufe an, allein in Deutschland für rund 550.000 Dieselfahrzeuge aus den Baujahren 2008 bis 2018.

Was sollten Betroffene nun tun?

Die in Stuttgart ansässige Fachanwaltskanzlei ESER empfiehlt den betroffenen Verbrauchern sich anwaltlich informieren zu lassen.

Betroffene Daimler Kunden sollten zunächst prüfen, ob sie von Rückrufen des Kraftfahrtbundesamt betroffen sind. Weiter sollten Sie prüfen, ob in ihr Fahrzeug der Motor mit dem Typ  OM 651 eingebaut worden ist.

Dann sollten Sie Kontakt mit Ihrer Rechtsschutz Versicherung aufnehmen und anfragen ob dem Grunde nach Kostenschutz besteht.

Insofern sollte auch eine etwaige Schadennummer notiert  bzw. angefragt werden.

Den Rest würden dann die Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Eser übernehmen.

Eser Rechtsanwälte helfen insoweit bei der Kommunikation mit der Rechtsschutz. Ziel ist es eine kostendeckende Zusage zu erhalten.

Für die Kontaktaufnahme reicht es aus, eine E-Mail mit dem persönlichen Angaben an die Fachanwaltskanzlei Eser zu senden.

E-Mail-Adresse: info@eser-law.de

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Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 15 Jahren als Verbraucherschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Verbraucherrechtes sowie des Anlegerschutzes ausschließlich auf Seiten von Verbrauchern tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern als auch von Betroffenen des Abgasskandals.


Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Kemal Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Verbraucherschutzes.


Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Herr Eser seit mehreren Jahren auch als Lehrbeauftragter an der Duale Hochschule Baden-Württemberg im Fachbereich Finanzdienstleistungen.