Keine Angst vorm Fahrtenbuch!

Keine Angst vorm Fahrtenbuch!
17.06.202242 Mal gelesen
Keine Angst vorm Fahrtenbuch!

Manchmal flattert ein Anhörungsbogen der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft ins Haus. Bloß nicht reagieren, außer beim Anwalt melden! Mancher rechtschaffener Bürger meint ja sich selbst belasten (verraten) zu müssen, das Gesetz sieht es aber mal anders. Niemand muss bei seiner Überführung mitwirken. Die Polizei suggeriert oft mit (legaler) kriminalistischer List „Der Anhörungsbogen muss innerhalb einer Woche ausgefüllt wieder zurückgesandt werden.“ Diese Frist ist weder gesetzlich verankert, noch entstehen beim Versäumnis Nachteile für den Bürger. Im Gegenteil, der Verteidiger meldet sich mit einem entsprechenden Schreiben für Sie bei der Behörde. Damit sind Sie (legal) vorerst „aus dem Schneider“. Auch wenn Sie den Täter oder Fahrer kennen sollten, müssen Sie diesen nicht verpfeifen. Als Halter eines Kfz oder Geschäftsführer einer Firma mit Fuhrpark droht dann allenfalls eine zeitlich begrenzte Fahrtenbuchauflage. Na und?! Besser als Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug zu kassieren und Geldstrafen zu bezahlen, oder?! Sie haben das Recht zu schweigen und erst recht das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen. Allzeit gute Fahrt!!!                                                                                                                                      

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