Nachdem die Nassauische Sparkasse in den vergangenen Monaten vom Landgericht Wiesbaden in einer weiteren Vielzahl von Fällen zum Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Zertifikats Naspa CreativInvest 6 (Emittentin: Merrill Lynch S.A.) verurteilt hat und die Nassauische Sparkasse hiergegen zwar regelmäßig Berufung eingelegt diese jedoch zumeist mangels Erfolgsaussichten jeweils vor Urteilsverkündung zurückgezogen hat, hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nunmehr doch erneut ein entsprechendes Verfahren zu entscheiden.
Mit Urteil des 19. Zivilsenats vom 16.12.2011 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Berufung der Nassauischen Sparkasse gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 05.05.2011, mit dem sie zum Schadensersatz verurteilt worden war, zurückgewiesen.
Hierbei hat das OLG seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass die Kunden nicht ausreichend über die mit dem Zertifikat verbundenen Risiken aufgeklärt und insbesondere auch nicht auf das allgemeine Emittentenrisiko (Totalverlust) hingewiesen wurden, was jedoch zwingend zu einer vollständigen Risikodarstellung gehört. Zugleich hat das OLG in diesem Zusammenhang festgestellt, dass auch die Aushändigung der sog. Basisinformationen über die Vermögenslage in Wertpapieren diesen Anforderungen nicht genügt und die Bank insoweit nicht von ihrer Aufklärungspflicht entbindet. Im Ergebnis wurde die Nassauische Sparkasse daher verurteilt, ihren Kunden den entstandenen Verlust zzgl. einer 2 %-igen Verzinsung des ursprünglichen Anlagekapitals sowie der vorgerichtlichen Anwaltskosten zu ersetzen.
Nachdem das Oberlandesgericht mit diesem Urteil die Rechte und Ansprüche der Kunden weiter gestärkt hat, ist davon auszugehen, dass über die derzeit bei dem Landgericht Wiesbaden anhängigen ca. 200 Verfahren hinaus sich noch weitere Betroffene bzw. geschädigte Kunden melden und ihre Ansprüche gegenüber der Nassauischen Sparkasse geltend machen werden.
Für eine erste unverbindliche Prüfung bzw. ein entsprechendes Vorgespräch stehen wir betroffenen Anlegern insoweit gern zur Verfügung.
Klaus Hünlein
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht