Im Zusammenhang mit verschiedenen Umwandlungen bzw. Fusionen und Übernahmen wird derzeit immer wieder über den Erhalt von Arbeitnehmerrechten und insbesondere den Fortbestand des Kündigungsschutzes, aber auch aller arbeitnehmerseitigen Besitzstände und Fragen der Altersversorgung diskutiert. So war verschiedentlich auch die Darstellung im Zusammenhang mit der Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank und der Verschmelzung in den Medien insoweit missverständlich, als teilweise berichtet wurde, dass die zu übernehmenden Arbeitnehmer wie bei Neueinstellungen behandelt würden.