Mercedes Dieselklage, neueste Rechtslage im Abgasskandal

RA Eser
28.04.202194 Mal gelesen
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Nach übereinstimmenden Presseberichten hat sich das OLG Köln mit einer Verfügung vom 22.02.2021, Az. I 14 U 56/20, deutlich auf Seiten eines Besitzers eines Daimlerdieselfahrzeugs gestellt.

Das Oberlandesgericht Köln hat danach argumentiert, dass Daimler vor allem seiner sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen sei. Bereits jetzt erachtet das OLG Köln den Vortrag der Klägerseite zu den AdBlue-Dosierstrategien der Daimler AG als hinreichend substantiiert.

Dadurch sind die Aussichten auf Schadensersatz nochmals deutlich gestiegen, so Rechtsanwalt Eser, der seit Jahren bundesweit erfolgreich Besitzer von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen vertritt.

Beim streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich konkret um einen Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC 4MATIC. Der Diesel-Pkw verfügt über den Motor OM642 und die Abgasnorm Euro 6.

Das Oberlandesgericht verlangt von der Daimler AG nun genauere Informationen zur Funktionsweise der AdBlue-Dosierstrategie, sowie eine Erklärung dazu, welche Informationen dem KBA gegenüber offengelegt worden sind.

Riesige Chance für Besitzer von Betroffenen Daimlerfahrzeugen

Klagechancen deutlich gestiegen!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, der selbst mit seiner Kanzlei bundesweit über  250  Daimler-Kunden außergerichtlich und gerichtlich vertritt, rechnet jetzt mit einer weiteren Klagewelle gegen Daimler vor seinem Heimatgericht, dem Landgericht Stuttgart.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Rechtsschutzversicherer die Kosten in der Regel tragen.

Was sollten Betroffene nun tun?

Die in Stuttgart ansässige Fachanwaltskanzlei ESER empfiehlt den betroffenen Verbrauchern sich anwaltlich informieren zu lassen.

Betroffene Daimler Kunden sollten zunächst prüfen, ob sie von Rückrufen des Kraftfahrtbundesamt oder freiwilligen Kundenmaßnahmen, Stichwort Softwareupdate) betroffen sind.

Eser Rechtsanwälte helfen insoweit bei der Kommunikation mit der Rechtsschutz. Ziel ist es eine kostendeckende Zusage zu erhalten.

Für die Kontaktaufnahme reicht es aus, eine E-Mail mit dem persönlichen Angaben an die Fachanwaltskanzlei Eser zu senden.

E-Mail-Adresse: info@eser-law.de

www.eser-law.de

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 15 Jahren als Verbraucherschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Verbraucherrechtes sowie des Anlegerschutzes ausschließlich auf Seiten von Verbrauchern tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern als auch von Betroffenen des Abgasskandals.


Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Kemal Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Verbraucherschutzes.


Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Herr Eser seit mehreren Jahren auch als Lehrbeauftragter an der Duale Hochschule Baden-Württemberg im Fachbereich Finanzdienstleistungen.