Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm beschäftigte sich in einer Entscheidung vom 18.01.2006 mit der Frage der Fortsetzungserkrankung. Dem Urteil lag die Klage einer Arbeitnehmerin zugrunde, die wegen Beschwerden im unteren Rückenbereich über mehrere Monate von ihrem Hausarzt krank geschrieben worden war.