Handelsvertreterrecht

Handelsvertreterrecht

Handelsvertreter sind Vertriebsspezialisten, fachkundige Berater und Informanten für ihre vertretenen Firmen und Kunden. Ihr Gewerbebetrieb ist die Handelsvertretung, die für andere Unternehmen die Aufgabe des Verkaufens im weitesten Sinne erfüllt. Die entsprechenden Regelungen zu dieser Tätigkeit finden sich in den §§ 84 ff. HGB. Die Grundpflichten des Handelsvertreters sind in § 86 HGB gesetzlich festgeschrieben. Danach hat der Handelsvertreter die Pflicht, sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen, die Interessen des vertretenen Unternehmers wahrzunehmen und diesem die erforderlichen Nachrichten zu zustellen. Aber auch das vertretende Unternehmen treffen, gegenüber dem handelnden Vertreter, besondere Pflichten.

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