Handelsvertreterrecht – Vertriebssystem mit Vor- und Nachteilen
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Das Handelsvertreterrecht bietet die Chance Vertrieb besonders effizient zu gestalten, ein passender Handelsvertretervertrag schützt die Parteien vor Nachteilen
Der Handelsvertreter
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Die Rolle des Handelsvertreters und seine Rechtsposition im Handels- und Vertriebsrecht
Postbank Finanzberatung AG strukturiert Vertrieb um – Vermittleranwalt Sochurek gründet eine Vereinigung der betroffenen Handelsvertreter
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Wie bereits diversen Medienberichten zu entnehmen ist, strukturiert die Die Postbank Finanzberatung AG strukturiert gegenwärtig den mit Handelsvertretern betriebenen Vertrieb um. Es sollen Kündigungen ebenso anstehen, wie Vertragsänderungen und Positionswechsel einzelner Mitglieder innerhalb des Ver
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Handelsvertretervertrag und Ausgleichsanspruch
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Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gehört zu den wichtigsten Klauseln im Handelsvertretervertrag. Häufig kommt es zwischen Unternehmer und Vertreter darüber zum Streit.
Kündigung eines Handelsvertreters – Wirksam? Rechtsanwalt erklärt
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Ist die Kündigung des Handelsvertreters wirksam? Besteht Anspruch auf Handelsvertreterausgleich? Und wem gehören die Kunden? Wird ein Handelsvertretervertrag gekündigt, so stellen sich immer die gleichen Fragen, weiß Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß §89b HGB
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Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses kann dem Handelsvertreter der gesetzliche Handelsvertreterausgleichsanspruch gemäß § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) zustehen. Dieser kann nicht im Vorfeld ausgeschlossen werden kann.
Für den Handelsvertreterausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Das Handelsvertreterverhältnis muss beendet sein (siehe Ziffer I.),
• dem Unternehmer müssen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile zufließen (siehe Ziffer II.),
• die Zahlung des Ausgleichs muss der Billigkeit entsprechen (siehe Ziffer III).
Wenn eines der vorgenannten drei Tatbestandsmerkmale fehlt, besteht insgesamt kein Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB.