Insolvenzverwaltung

Insolvenzverwaltung

Sobald jemand Insolvenz anmeldet, wird ihm im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, ein Insolvenzverwalter zugewiesen. Durch die Insolvenzverwaltung soll der zugeordnete Verwalter den Betrieb soweit es geht fortführen und prüfen, ob genug Masse vorhanden ist, um das Verfahren eröffnen zu können und ob überhaupt, ggf. seit wann die angegebenen Insolvenzgründe vorliegen. Die Verwaltung erfolgt nach den Regeln des Insolvenzrechts.

Fachartikel zum Thema: Insolvenzverwaltung