Insolvenz in Eigenverwaltung 2021 – Für Sie das Richtige?

Alles, was Sie zur Insolvenz in Eigenverwaltung wissen müssen! | Update 2021
30.09.202133 Mal gelesen
Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung, wie läuft diese ab und wie bereiten sie sich am besten auf die Insolvenz in Eigenverwaltung vor?

Insolvenz in Eigenverwaltung - Für Sie das Richtige?

Sie oder Ihr Unternehmen stehen kurz vor einer Insolvenz? Dann könnte die Insolvenz in Eigenverwaltung möglicherweise im Gegensatz zur handelsüblichen Insolvenz, für Sie der bessere Weg sein.

 

Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung haben Sie als Schuldner trotz der Insolvenz noch die gesamte Verfügungsgewalt über Ihr Unternehmen. Diese würden sie durch den Insolvenzverwalter bei einer handelsüblichen Insolvenz verlieren. Bei der Insolvenz in Eigenverwalter bekommen sie lediglich einen Sachverwalter an die Seite gestellt, der eine rein überwachende Funktion hat.

 

Wie bereiten Sie sich am besten auf eine Insolvenz in Eigenverwaltung vor? 

Unternehmen, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung vornehmen, kommen oftmals deutlich gestärkter aus dieser heraus. Dies liegt daran, dass die Passivseite der Bilanz durch die Verzichte der Gläubiger optimiert werden kann und durch die Insolvenz ein Spielraum entsteht, indem dieses unter Insolvenzschutz komplett saniert werden kann. 

Dafür wird vorab ein Insolvenzplan erstellt, indem klar definiert wird, welcher Gläubiger was bekommt. Meistens 5-20 % Ihrer Ausgangsforderung, auf den Rest der Forderung müssen die Gläubiger aufgrund der Insolvenz verzichten. Hierdurch kommt ein Sanierungsgewinn zustande, der bei guter Gestaltung des Insolvenzplanes steuerfrei ist. Dadurch steigt in der Regel auch die Eigenkapitalquote um ca. 40-70 %. 

Dabei kommt es jedoch auf die richtige Begleitung in Ihrem Verfahren an. Welche Ihre Insolvenz in Eigenverwaltung rechtssicher gestalten kann. Ohne eine solche Begleitung sinken Ihre Chancen, eine ordnungsgemäße Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen.

 

Ablauf der Insolvenz in Eigenverwaltung

Wenn die Insolvenz in Eigenverwaltung eröffnet wird, dann wird Ihnen ein Sachverwalter zugeteilt, der lediglich eine Kontroll- und Überwachungsfunktion ausübt. 

Danach wird dann der Insolvenzplan durchgeführt und die Maßnahmen, die vorab ausgearbeitet wurden, umgesetzt. Dabei kommt es auf die gute Zusammenarbeit mit den Gläubigern an. Diese entscheiden nämlich letztendlich, ob der Insolvenzplan durchgeführt wird. Dabei finden meist innerhalb von 2 Wochen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung eine Gläubigerversammlung statt, in der der Insolvenzplan besprochen wird und die Gläubiger für oder gegen diesen stimmen. 

Dadurch wird noch einmal klar, dass ein optimal ausgearbeiteter Insolvenzplan eine der bedeutendsten Rollen in der Insolvenz in Eigenverwaltung spielt. Ist dieser nicht perfekt ausgearbeitet, weist Lücken auf oder ist nicht rechtssicher, werden die Gläubiger nicht für diesen stimmen und Sie geraten in eine normale Insolvenz, in der Sie keinerlei Mitbestimmungsrecht mehr haben. 

 

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Quellen