Vertragshändlerrecht

Vertragshändlerrecht

Der Vertragshändlervertrag enthält eine Reihe verschiedener Vertragstypen, insbesondere solche des Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertrages und ist grade im Autoverkauf gängig. Unter einem Vertragshändler versteht sich jemand der als selbständig Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer, Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vertreiben. Somit unterfällt er den Regeln des Vertriebrechts. Aufgrund der Verwandtschaft zum Handelsvertreter hat die Rechtsprechung Grundsätze entwickelt, nach denen auch die Regelungen zum Handelsvertreterrecht entsprechende Anwendung finden. Für einen klaren Überblick über eigene Rechte und Pflichten als Vertragshändler empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.

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