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Zivilprozessrecht

Der Handelsvertreter

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1. Gesetzliche Grundlagen

Das Handelsvertreterrecht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 84 bis 92 c HGB geregelt. Die Vorschriften können ganz überwiegend durch vertragliche Regelungen geändert oder ganz  abbedungen werden. Verstoßen einzelne Vereinbarungen gegen zwingendes Recht, so wird der Vertrag hierdurch nicht im Ganzen unwirksam. Vielmehr werden die unwirksamen Regelungen durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt und zwar ohne Rücksicht auf den abweichenden Willen der Parteien.