Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist die im Rahmen der Zivilprozessordnung, als schiedsrichterliches Verfahren ausgestaltete Möglichkeit, privatrechtliche Streitigkeiten durch ein von den Parteien vereinbartes Schiedsgericht entscheiden zu lassen. Die Schiedsvereinbarung bedarf bei Beteiligung eines Verbrauchers einer strengen, sonst einer erleichterten Schriftform. Im Fall einer wirksamen Schiedsvereinbarung ist die vor einem staatlichen Gericht erhobene Klage auf Rüge als unzulässig abzuweisen.

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