Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Sonderkündigungsschutz

 Normen 

Nicht zusammenhängend geregelt.

 Information 

1. Einführung

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz besteht für bestimmte Arbeitnehmergruppen ein besonderer Kündigungsschutz.

2. Erfordernis einer behördlichen Erlaubnis

In den folgenden Fällen erfordert jede Kündigung des Arbeitnehmers eine behördliche Erlaubnis:

3. Gesetzlicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung

In den folgenden Fällen kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen nur durch eine außerordentliche Kündigung beenden:

Dabei kann aufgrund des Sonderkündigungsschutzes die Kündigung nur in der Form der außerordentlichen Kündigung mit (sozialer) Auslauffrist erfolgen.

4. Benachteiligungsverbot

In den folgenden Fällen besteht zwar kein gesonderter Kündigungsschutz, aber ein Benachteiligungsverbot / Diskriminierungsverbot, das bei einer Verletzung durch den Arbeitgeber die Unwirksamkeit der Kündigung begründet:

 Siehe auch 

Abfindung eines Arbeitnehmers

Abfindung - Betriebsbedingte Kündigung

Arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit

Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Außerordentliche Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Kündigung - Arbeitsrecht

Kündigungsfrist - Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage

Personenbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung

Dzida/Kröpelin: Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten bei Umstrukturierung und Personalabbau; Betriebs-Berater - BB 2010, 1026

Gehlhaar: Der Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten; Neue Zeitschrift für Datenschutz - NZA 2010, 373

Grau/Schaut: Aktuelle Fragen zum Sonderkündigungsschutz von Wahlbewerbern bei den Betriebsratswahlen; Betriebs-Berater - BB 2014, 757

Novara: Sonderkündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz; Der Betrieb - DB 2010, 503

Winkler von Mohrenfels: Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte bei ausländischem Vertragsstatut. Anmerkung zu BAG, U. v. 22.10.2015 - 2 AZR 720/14; Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht - EuZA 2017, 101