Freiberufler und Berufsrecht

 Freiberufler oder Selbstständiger

Als Freiberufler (Arzt, Anwalt, Notar, Architekt, etc.) genießt man viele Vorteile. So ist man zum Beispiel von der der Bilanzpflicht befreit und unterfällt nicht dem Handelsrecht. Diese Stellung bringt jedoch nicht nur Vorzüge mit sich. Für mangelhafte Arbeitsausführung können Sie zur Kasse gebeten werden. Solche Haftungsfälle bewegen sich oft im drei- bis vierstelligem Bereich. Daneben müssen Selbstständige bei der Ausübung ihrer Aufträge auch viele Regelungen einhalten. Letztlich gelten für sie auch steuerrechtliche Besonderheiten wie Zahlung der Umsatzsteuer und der Entfall der Gewerbesteuer. Falls Sie unter anderem planen als Freiberufler oder Selbstständiger in den Markt einzusteigen, können Sie sich beim Anwalt vollumfänglich beraten lassen.

Fachartikel zum Thema: Freiberufler und Berufsrecht

Thema: Anwaltliches Gebührenrecht

Thema: Berufsrecht (Freie Berufe)

Thema: Anwaltliches Berufsrecht

Thema: Notarrecht

Anwalt Notar

Verjährungsunterbrechung bei EDV-Anhörungsbogen

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Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung 3 Monate. Nach Ablauf dieser Frist darf der Verkehrsverstoß nicht mehr verfolgt werden, wenn bis dahin wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist. Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze verjähren aber erst nach 6 Monaten. 

Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Handlung beendet ist. Für das Fristende zählt der im Kalender dem Ablauf der Frist vorangehende Tag, selbst wenn dies ein Sonn- oder Feiertag ist.

Thema: Versorgungswerke

Versorgungswerke Freiberufler

„Schönheitsreparaturen“ neues Urteil des BGH lässt Vermieter bangen!

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"Schönheitsreparaturen" neues Urteil des BGH lässt Vermieter bangen!

Kommt in einem Mietvertrag nicht deutlich zum Ausdruck, dass die gesetzten Fristen, innerhalb derer Schönheitsreparaturen auszuführen sind, flexibel sind, so sind die Klauseln über Schönheitsreparaturen nichtig.

Ebenso nichtig sind dann, die zumeist hiermit verbundenen Klauseln über anteilige Kostenübernahme bei nicht erreichen des Fristendes, z.B. an den Kosten für Malerarbeiten.

Thema: Kostenrecht (Prozesskosten)

Thema: Ingenieursrecht

Architektenrecht Ingenieurrecht

Sittenwidrige Vergütung von Lehrkräften privater Ersatzschulen

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Eine arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Entgeltvereinbarung sittenwidrig ist, beurteilt sich nicht allein nach der vereinbarten Vergütungshöhe. § 138 Abs. 1 BGB schützt auch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens, die sich aus den Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlichen Regelungen ergeben.