Versorgungswerke

Versorgungswerke Freiberufler

Die Versorgungswerke stellen Sondersysteme für kammerfähige Freiberufler dar, welche sich mit der Pflichtversorgung der Freiberufler befassen. Es handelt sich um Versicherungseinrichtungen auf Landesebene, die auch unter anderen berufspolitischen Aufgaben erfüllen. Diese unterstehen einer Bundesaufsichtsbehörde. Die Finanzierung ist grundsätzlich beitragsabhängig und die jeweiligen Leistungen der Altersvorsorge in der Satzung geregelt. Falls Sie diesbezüglich Fragen oder Probleme bezüglich der Leistungen haben, kann Ihnen ein entsprechender Rechtsanwalt Abhilfe schaffen.

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