Ingenieursrecht

Architektenrecht Ingenieurrecht

Das Ingenieur- und Architektenrecht regelt als Untermaterie des Bauchrechts, die Pflichten und Rechte von Architekten. Ein einheitliches Gesetzeswerk ist nicht vorhanden. Das Ingenieurrecht und seine Vorschriften finden sich in zahlreichen Reglungen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Kammer- und Honorarordnung wieder. Den Architekten treffen neben der Dienstleistungserbringung als Hauptpflicht ebenso Aufklärungs- und Beratungspflichten seinem Bauherrn gegenüber. Nicht zuletzt versucht das Architektenrecht auch die Tätigkeit der geistigen Arbeit vor Nachahmern im Rahmen der Konkurrenz durch Urheberrecht zu schützen.

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