
Wie viel bleibt den Unterhaltszahlern zur eigenen Verfügung?
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Eine erst am 15.03.2006 ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Ehegattenunterhalt soll zum Anlass genommen werden, die sog. Selbstbehalte, d. h. die Geldbeträge, die dem Unterhaltszahler in jedem Fall zur Verfügung bleiben müssen, je nach Unterhaltspflichtigen zusammenzustellen:
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