Ehegattenunterhalt
Normen
Information
Unter "Ehegattenunterhalt" wird der nacheheliche Unterhalt verstanden.
Im Gegensatz dazu wird der Unterhalt zwischen Ehegatten während einer intakten Ehe gemäß § 1360 BGB "Familienunterhalt" genannt.
Als "Trennungsunterhalt" wird gemäß § 1361 BGB der Unterhalt bezeichnet, der vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt wird.