Freiberufler und Berufsrecht
Als Freiberufler (Arzt, Anwalt, Notar, Architekt, etc.) genießt man viele Vorteile. So ist man zum Beispiel von der der Bilanzpflicht befreit und unterfällt nicht dem Handelsrecht. Diese Stellung bringt jedoch nicht nur Vorzüge mit sich. Für mangelhafte Arbeitsausführung können Sie zur Kasse gebeten werden. Solche Haftungsfälle bewegen sich oft im drei- bis vierstelligem Bereich. Daneben müssen Selbstständige bei der Ausübung ihrer Aufträge auch viele Regelungen einhalten. Letztlich gelten für sie auch steuerrechtliche Besonderheiten wie Zahlung der Umsatzsteuer und der Entfall der Gewerbesteuer. Falls Sie unter anderem planen als Freiberufler oder Selbstständiger in den Markt einzusteigen, können Sie sich beim Anwalt vollumfänglich beraten lassen.