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Gesetz Nr. 1899 zur Förderung der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandsförderungsgesetz - MFG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz Nr. 1899 zur Förderung der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandsförderungsgesetz - MFG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: MFG
Gliederungs-Nr.: 770-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz Nr. 1899 zur Förderung der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft
(Mittelstandsförderungsgesetz - MFG)

Vom 13. Juli 2016 (Amtsbl. I S. 834)

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Gesetzeszweck1
KMU-Begriff, Unternehmensgrößen, Maßnahmenadressaten2
Allgemeine Bindung der öffentlichen Hand3
  
Teil 2 
Mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen 
  
Mittelstandsfreundliche Rechtsetzung, Clearingstelle Mittelstand4
Mittelstandsadäquate Verwaltungsverfahren5
Arbeitsprogramm Mittelstand, Mittelstandsbericht6
Vorrang der privaten Leistungserbringung7
  
Teil 3 
Fördermaßnahmen 
  
Finanzierungshilfen8
Hilfe zur Selbsthilfe9
Instrumente der Förderung10
  
Teil 4 
Öffentliche Aufträge 
  
Grundlagen11
Fachkundenachweis12
Aufteilung in Teil- und Fachlose13
Bieterwettbewerb - Chancen für Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft14
Bietergemeinschaften15
Mittelstandsfreundliche Zahlungsweise16
Sicherheits- und Garantieleistungen17
Pflichten der Auftragnehmer18
Nachprüfungsstelle19
Unternehmen unter Einfluss der öffentlichen Hand20
  
Teil 5 
Mittelstandsbeirat, Schlussvorschriften 
  
Mittelstandsbeirat21
Zuständigkeiten22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten23