Der Vorwurf der Fahrerflucht sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wir erklären Ihnen was es zu beachten gibt und wo die Fallstricke lauern.
Ein Beispiel aus der anwaltlichen Praxis zum Thema Fahrerflucht:
Frau Martina B. parkt mit Ihrem Pkw aus einer Parklücke aus und zerkratzt hierbei leicht und unbemerkt die Stoßstange eines anderen Fahrzeuges auf der Berliner Schlossstraße in Steglitz-Zehlendorf. Kurze Zeit später erscheint die Polizei vor ihrer Wohnungstür und wollte wissen, wer gefahren sei. Völlig überrascht räumt Frau B. ein, das Fahrzeug gesteuert zu haben. Sie ist sich keiner Schuld bewusst. Drei Wochen später erhält sie von der Berliner Polizei einen Beschuldigtenfragebogen. Sie erhält Gelegenheit sich zur Sache zu äußern. Dieses Schreiben legt sie zur Seite. Vielleicht verläuft die Sache im Sand? Weitere drei Monate später erhält sie vom Berliner Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl wegen des unerlaubten Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB. Gegen sie wird eine Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehaltes verhängt. Zudem wird ihr die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 10 Monaten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verhängt. Sie ist außer sich und gleichzeitig besorgt. Was tun? Auf Empfehlung eines Bekannten wendet sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Berlin.
Wie läuft das Strafverfahren beim Vorwurf der Fahrerflucht ab?
Nach der Beauftragung des Verteidigers wird sich dieser mit dem Gericht in Verbindung setzen und Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und Akteneinsicht beantragen. Üblicherweise wird dem Rechtsanwalt die Ermittlungsakte in vier bis acht Wochen übersandt und dem Mandanten dann zur Verfügung gestellt. Es folgt eine eingehende Besprechung zum Vorwurf der Fahrerflucht und wie dieser entkräftet werden kann. Gegebenenfalls erfolgt eine Stellungnahme gegenüber den Behörden. Das Schweigerecht ist mitunter eines der stärksten Verteidigungsmittel in der anwaltlichen Praxis. Der Mandant sollten insbesondere dann schweigen, wenn er sich nichts vorzuwerfen hat und gegebenenfalls die Gefahr einer Fahrtenbuchauflage in Kauf nehmen.
Was droht im schlimmsten Fall bei einer Verurteilung wegen Fahrerflucht?
Bei einem Schaden von rund 1.300,00 EUR droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Das heißt, der Führerschein wird beschlagnahmt und eingezogen. Die Fahrerlaubnis muss bei der Führerscheinstelle neu beantragt werden. Diese darf die Fahrerlaubnis nicht vor Ablauf einer Sperrfrist von oft 10-12 Monaten ausstellen. Zudem droht eine Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehaltes bei Ersttätern sowie die Eintragung von 3 Punkten in das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrzeug-Bundesamt. Möglicherweise droht auch ein Regress in der Autoversicherung, was vermieden werden kann. Ob eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet wird hängt vom den Vorbelastungen ab.
Wann sollte ein Anwalt bei dem Verdacht der Fahrerflucht einschaltet werden?
Möglichst umgehend. Zögern oder Abwarten birgt erhebliche Nachteile. Kontaktaufnahmen gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht sollten unbedingt vermieden werden. Fachanwaltlicher Rat sollte hinzugezogen werden. Die Folgen können bedeutend sein und zum Verlust der Fahrerlaubnis führen! Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Halter des Fahrzeuges quasi nur "als Zeuge" und nicht als "Beschuldigter" angeschrieben wird. Schnell kann sich dies zum Nachteil des Beschuldigten ändern. Auch wird die Polizei möglicherweise Kontakt zu der Autoversicherung des Halters aufnehmen, um Näheres zu erfahren. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten!
Was kann der Anwalt beim Vorwurf der Fahrerflucht für mich tun?
Ein Anwalt kann einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens bewirken. Ersttätern kommen unter Umständen Privilegien zugute. Hier kann nicht selten mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Auflage gem. § 153a Strafprozessordnung (StPO) gerechnet werden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann gegen Verhängung eines kurzzeitigen Fahrverbotes vermieden werden.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten beim Verdacht der Fahrerflucht und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist grundsätzlich einstandspflichtig und übernimmt die Rechtsanwaltsgebühren, soweit keine rechtskräftige Verurteilung wegen Fahrerflucht erfolgt. Im Falle einer Einstellung des Verfahrens (notfalls wegen geringer Schuld oder gegen Zahlung einer Geldauflage) bleibt sie einstandspflichtig. Ansonsten kann sie die Deckungszusage widerrufen und geleistete Zahlungen zurückverlangen. Die Rechtsanwaltsvergütung beläuft sich regelmäßig auf zirka 1.300,00 EUR brutto. Dieser Betrag umfasst die Vertretung im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren inklusive eines Hauptverhandlungstermins. Gerichtskosten, Auslagen und Sachverständigengebühren sind oft hinzuzusetzen.
Weitergehende Infos
Auf unserer Homepage finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Fahrerflucht: "Was droht?"
Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030-8860303. ? Kontaktieren Sie uns über www.ra-samimi.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter!