Juristisches Gerangel um den Pieks - Freifahrtsschein für Promillesünder?
Von fliegenden Steinen und brennenden Autos zum Tumultschädengesetz - Verkehrsrechtliches zum 1. Mai
OWi: Antworten zur Abstandsunterschreitung im Straßenverkehr
OWi: Informationen zum Einseitensensor – Messgerät ES 3.0
Geschwindigkeitsüberschreitung - Was ist aus der CAN-Bus-Problematik bei Messungen mit Videowagen der Polizei geworden und gibt es noch andere Fehlerquellen?
OWi: Geschwindigkeitsmessungen mit Videosystemen weiterhin problematisch
Wer auf Bundesstraßen oder Autobahnen mittels Videoaufzeichnung wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen ist und ?aus dem Verkehr gezogen worden ist?, sollte aufpassen, insbesondere wenn es um das Geschwindigkeitsmessgerät
ViDistA VDM-R
Verjährung von Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten
Bei den meisten Verkehrsverstößen im Ordnungswidirgkeitenbereich, wie beispielsweise einem Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß beträgt die Verjährungsfrist lediglich drei Monate. Die Frist beginnt zunächst mit dem Tag, an dem die Tat begangen worden sein soll. Allerdings kann der Lauf der Verjährung durch verschiedene Handlungen unterbrochen werden. Das bedeutet, dass durch eine wirksame Unterbrechungshandlung danach wiederrum drei Monate zu laufen beginnen.
Verjährungsfrist - Chance der Verjährung bei Verschiedenheit von Halter und Fahrer
Bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr gilt eine dreimonatige Verjährungsfrist. Innerhalb von drei Monaten muss ein Bußgeldbescheid ergehen, sonst darf der Verstoß nicht mehr verfolgt werden. Bei Verstößen nach § 24a StVG (Alkohol, Drogen) beträgt die Verjährungsfrist in der Regel sechs Monate.
Zum leidigen Thema Fahrtenbuch
Häufiges Thema in der verkehrsrechtlichen Praxis ist die Prüfung, ob die Auflage der Führung eines Fahrtenbuches vermeidbar oder in anderen Konstellationen vielleicht sogar das kleinere Übel ist.
Tatsächlich spielt das Fahrtenbuch eine viel größere Rolle bei der gewerblichen oder teilgewerblichen Nutzung von Fahrzeugen. Aus dieser ergibt sich, dass Anforderungen an ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch", die gesetzlich nicht definiert sind, sich letztlich aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ergeben.
Bremsen Sie für Enten?
Auffahrunfall? Klare Sache - oder auch nicht!
Wie jeder Laie gern zum Besten gibt: Kommt es in Deutschland zu einem Auffahrunfall, so trägt die Schuld derjenige, der seinem "Vordermann" zu dicht auf den Kofferraum gerückt ist. Typische Situationen sind das zu frühe Anfahren an der Ampel. oder eben die Hoffnung, der Vordermann führe doch noch bei Dunkelgelb.
Auch sonst wird davon ausgegangen, dass bei Beachtung der üblichen Sorgfaltspflicht das Tempo so gewählt wird, dass eine zeitgerechte Bremsung möglich ist.