Wer auf Bundesstraßen oder Autobahnen mittels Videoaufzeichnung wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen ist und ?aus dem Verkehr gezogen worden ist?, sollte aufpassen, insbesondere wenn es um das Geschwindigkeitsmessgerät
ViDistA VDM-R
geht. In einer Entscheidung des Amtsgerichtes Senftenberg (Beschluss v. 11.08.2008, 54 OWi 274/07) wurde der Betroffene vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen, weil bei vorgenanntem Messgerät bauartwidrig ein so genannter CAN-Bus Signalübertragungsgeber ohne Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zwischengeschaltet war.
Der Sachverständige war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Signalübertragung des CAN-Bus nicht nachvollzogen werden könne, und deshalb eine Störung der Übertragung der Datentelegramme nicht ausgeschlossen werden könne.
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