OWi: Geschwindigkeitsmessungen mit Videosystemen weiterhin problematisch

Verkehrsrecht
04.03.2009 1347 Mal gelesen

Wer auf Bundesstraßen oder Autobahnen mittels Videoaufzeichnung wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen ist und ?aus dem Verkehr gezogen worden ist?, sollte aufpassen, insbesondere wenn es um das Geschwindigkeitsmessgerät

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geht. In einer Entscheidung des Amtsgerichtes Senftenberg (Beschluss v. 11.08.2008, 54 OWi 274/07) wurde der Betroffene vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen, weil bei vorgenanntem Messgerät bauartwidrig ein so genannter CAN-Bus Signalübertragungsgeber ohne Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zwischengeschaltet war.

Der Sachverständige war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Signalübertragung des CAN-Bus nicht nachvollzogen werden könne, und deshalb eine Störung der Übertragung der Datentelegramme nicht ausgeschlossen werden könne.

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